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Sozialvorschriften: EU-Kommission droht Deutschland mit Klage

28.03.2025 09:22 Uhr | Lesezeit: 1 min
Kontrolleure des BALM winken Lkw heran
Die EU hat eine Tabelle aktualisiert, die die Schwere von Verstößen gegen Sozialvorschriften wie Lenk- und Ruhezeiten  festgelegt werden. Kontrolleure können anhand dieser Tabelle Unternehmen bewerten. Deutschland hat die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt (Symbolbild)
© Foto: BALM

Deutschland hat die EU-Kommission noch nicht über die Umsetzung einer neuen Vorschrift zur Kontrolle der Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr informiert. Deshalb droht die EU-Kommission jetzt mit einer Klage.

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Die EU-Kommission hat gegen Deutschland und 15 andere EU-Mitgliedsländer die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Die betroffenen Regierungen hätten die EU-Kommission nicht fristgerecht über die Umsetzung von neuen EU-Vorschriften zur Kontrolle von Straßengüterverkehrsunternehmen informiert, begründet die Kommission ihren Schritt. In letzter Konsequenz könnte Deutschland deshalb eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) drohen.

Bei den neuen Vorschriften handelt es sich um eine aktualisierte Tabelle, in der die Schwere von Verstößen gegen Sozialvorschriften wie Lenk- und Ruhezeiten oder fehlerhafte Verwendung der Tachographen festgelegt werden (Delegierte Richtlinie (EU) 2024/846). Kontrolleure können anhand dieser Tabelle Unternehmen bewerten. Werden bei einem Unternehmen zu oft zu viele und zu schwere Verstöße festgestellt, kann dies zur Schließung des Unternehmens führen.

Die EU-Kommission hatte die Aktualisierung der Bewertungs-Tabelle im März vergangenen Jahres als so genannten Delegierten Rechtsakt ohne das normale Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Die Mitgliedsländer hatten danach bis zum 14. Februar Zeit, die Kommission über die Umsetzung der Maßnahme in die nationalen Vorschriften zu informieren. Außer Deutschland haben das auch Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Kroatien, Italien, Zypern, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Portugal, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden bislang nicht getan.

All diese Länder sind jetzt von der EU-Kommission dazu aufgefordert worden, innerhalb von zwei Monaten das Versäumnis nachzuholen. Sollte das nicht geschehen, droht die EU-Kommission mit der Eröffnung der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens. In einer dritten Stufe würde die EU-Kommission die säumigen Mitgliedsländer dann vor dem EuGH verklagen.

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