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Diese Ausnahmen sollen beim Diesel-Fahrverbot gelten

27.04.2017 16:53 Uhr
Diese Ausnahmen sollen beim Diesel-Fahrverbot gelten
Lieferverkehre, Krankenwagen, Busse und Taxis sollen von den geplanten Diesel-Fahrverboten ausgenommen sein
© Foto: Picture Alliance/dpa/Marijan Murat

In Stuttgart sind von 2018 an Fahrverbote für Diesel geplant – mit vielen Ausnahmen. Die FDP ist von dem Konzept des Verkehrsministers nicht überzeugt.

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Stuttgart. Das Verkehrsministerium hat die Ausnahmen für die geplanten Diesel-Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart konkretisiert. Wie Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP mitteilte, seien etwa Ausnahmen für Lieferverkehre vorgesehen. Unter Lieferverkehr sei der Transport von Sachen von oder zu Gewerbetreibenden oder Kunden eines Gewerbetreibenden zu verstehen.

Ausnahmen für Lieferverkehre

„Zum Lieferverkehr zählen auch Fahrten von Handwerkern sowie Fahrten mit Baufahrzeugen, die als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeugen oder Material eingesetzt werden und unbedingt vor Ort sein müssen“, schrieb Hermann. Ausnahmen seien auch für schwerbehinderte Menschen, Krankenwagen und Arztwagen, für soziale und pflegerische Hilfsdienste, für notwendige regelmäßige Arztbesuche – etwa für Dialysepatienten – und für Arbeitnehmer im Schichtdienst geplant, die nicht auf öffentliche Busse und Bahnen ausweichen könnten.

Zu den weiteren geplanten Ausnahmen gehören nach Hermanns Angaben auch Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen, zum Beispiel zur Reparatur von technischen Anlagen. Ausgenommen werden sollen auch Linienbusse sowie Taxen.

Infos zum Luftreinhalteplan am 6. Mai

Stuttgart sieht sich unter Druck, weil in der Autostadt immer wieder die EU-Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide gerissen werden. An Tagen mit Feinstaubalarm sollen von 2018 an erstmals Fahrverbote für schmutzige Diesel auf einzelnen Straßen gelten. FDP-Verkehrsexperte Jochen Haußmann bezeichnete die geplanten Ausnahmen als wenig überzeugend. Es sei zudem offen, wer das Fahrverbot und die Ausnahmen kontrollieren solle. Für ihn seien die geplanten Fahrverbote nicht zielführend sind.

Am 6. Mai ist eine öffentliche Veranstaltung geplant, auf der die Luftreinhaltemaßnahmen in Stuttgart erläutert werden sollen. Vom 8. Mai an soll der Entwurf für den neuen Luftreinhalteplan öffentlich ausliegen. Ende August soll der Plan mit weiteren Schritten zur Luftreinhaltung fertig sein und dann Anfang 2018 in Kraft treten. (dpa)

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