Nach Angaben der Bundesregierung, auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU, waren am 1. April 2024 im Vergleich zum Nutzfahrzeugbestand vom 1. Juli 2023 14.626 mehr batterieelektrische Nutzfahrzeuge zugelassen, 107 mehr H2-Brennstoffzellen, und 10 weniger Plug-In-Hybride.
Bezüglich Förderprogrammen und speziell der Zukunft des KsNI antwortete die Bundesregierung: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) und die dadurch erforderliche Haushaltskonsolidierung führen dazu, dass nicht alle Vorhaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) wie geplant weitergeführt werden können. Dazu gehören auch die Förderungen klimaschonender Nutzfahrzeuge und dazugehöriger Infrastruktur durch die Richtlinien für Nutzfahrzeuge (KsNI) und Busse (Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr). Haushaltsmittel für neue Förderaufrufe stehen nicht zur Verfügung. Daher sind keine neuen Förderaufrufe nach der KsNI oder Bus-Richtlinie vorgesehen. Die bewilligten Vorhaben der Richtlinien werden auf Grundlage des Haushaltes 2024 ausfinanziert."
Dies wird weiter ausgeführt, mit den Aspekten, dass die KsNI-Förderung das Ziel hatte, einen initialen Fahrzeughochlauf in einer frühen Marktphase zu unterstützen, vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation der Fokus nun auf dem Aufbau der öffentlich zugänglichen Lade- und Tankinfrastruktur und der Schaffung der regulatorischen Rahmenbedingungen liege.
"Durch das gezielt gestaltete regulatorische Umfeld – unter anderem die CO2-differenzierte Lkw-Maut – bestehen schon heute wirtschaftliche Anreize, klimafreundliche Nutzfahrzeuge einzusetzen", sagte die Regierung auf die Frage nach der Wirtschaftlichkeitslücke bei der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge von Unternehmen des Straßengüterverkehrs. "Verschiedene wissenschaftliche Studien und öffentliche Aussagen von Vertretern von Nutzfahrzeugherstellern zeigen, dass insbesondere batterieelektrische Lkw in den nächsten Jahren bei einer Gesamtkostenbetrachtung Kostenparität mit konventionellen Diesel-Lkw erreichen können. Dazu tragen neben den niedrigeren Betriebskosten auch Skaleneffekte bei der Produktion der Fahrzeuge und fallende Kosten für Batteriesysteme bei."
Der Aufbau betrieblicher Ladeinfrastruktur werde weiter geprüft: "Die Bundesregierung hat mit der initialen Förderung von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen und dazugehöriger betrieblicher Ladeinfrastruktur nach der KsNI dafür gesorgt, dass an über 1200 Standorten bundesweit Ladeinfrastruktur aufgebaut wird. Aktuell unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der BMDV-Förderrichtlinie Elektromobilität auch Unternehmen des Straßengüterverkehrs bei der Beschaffung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur. Im Rahmen der Auftaktsitzung der Kommission Straßengüterverkehr am 30. April 2024 wurde als Teil eines Sofortprogramms zur Entlastung der Logistikbranche vom BMDV beschlossen, für die Förderung von Schnellladeinfrastruktur (gewerbliche Schnelladeinfrastruktur) zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Mit 150 Mio. Euro werden neue Anträge gefördert, noch offene Anträge in Höhe von knapp 84 Mio. Euro sollen bewilligt werden. Das BMDV prüft, in welchem Rahmen der Aufbau von betrieblicher Ladeinfrastruktur weiter unterstützt werden kann."
Wie ist der Stand der Ausschreibung eines initialen Schnelladenetzes entlang des Fernverkehrsnetzes? "Ein öffentliches Vergabeverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Lkw-Schnellladeinfrastruktur auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen ist in Vorbereitung. Der für Verkehr zuständige Ausschuss des Bundestages hat dem vom BMDV vorgelegten Konzept zugestimmt. Das geplante Vergabeverfahren wird die Autobahn GmbH des Bundes durchführen."
Des weiteren unterstütze das BMDV den Ausbau der öffentlich zugänglichen Wasserstoffbetankungsinfrastruktur seit 2007 im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP). "In Deutschland wurde so eines der europaweit am weitesten entwickelten Netze mit knapp 90 Wasserstofftankstellen zur Vertankung von gasförmigem Wasserstoff zu 700 bar aufgebaut. Davon sind 35 Standorte mit einer ergänzenden 350-bar-Betankung zugleich für größere Lkw und Busse nutzbar, gut 40 weitere sind in Entstehung, die eine Förderung v. a. aus dem NIP und aus Fördermaßnahmen der Länder erhalten haben. Die aktuelle BMDV-Förderung im Bereich Tankinfrastruktur bezieht sich auf die Ausfinanzierung laufender Maßnahmen aus den Programmen KsNI, Bus-Richtlinie und NIP. Das BMDV prüft abhängig von der künftigen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, in welcher Form eine weitere Unterstützung des Aufbaus von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge hinsichtlich Investitions- und ggf. Betriebskosten bundesseitig erfolgen kann. Im Fokus steht dabei der Ausbau eines gemäß der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) konformen Grundnetzes an öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse, zugleich nutzbar durch leichte Nutzfahrzeuge und Pkw)."
Zudem plane die Bundesregierung Maßnahmen für den Markthochlauf regenerativer Kraftstoffe zum Einsatz in Bussen und schweren Nutzfahrzeugen: "Das BMDV unterstützt verkehrsträgerübergreifend die Entwicklung und Innovationen von erneuerbaren Kraftstoffen. Über die Förderrichtlinie Entwicklung regenerativer Kraftstoffe werden 19 Verbundprojekte im Umfang von über 117 Millionen Euro gefördert. Weitergehende Haushaltsmittel stehen aktuell nicht zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Produktion von erneuerbaren Kraftstoffen regulatorisch durch die Treibhausgasminderungsquote im Bundesimmissionsschutzgesetz durch das BMUV gefördert."
Kommt ein öffentliches Verzeichnis für bestehende Lkw-Ladepunkte? "Datenbasis für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist aktuell das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur, das diese auf Grundlage der Ladesäulenverordnung führt. Die Ladesäulenverordnung bietet keine Grundlage für eine Differenzierung nach Fahrzeugart/-typ. Zukünftig werden die von Ladesäulenbetreibern bereitzustellenden Daten durch die AFIR und hier durch deren Durchführungsrechtsakte definiert, welche noch nicht veröffentlicht sind. Bis zu deren Inkrafttreten ist eine Abfrage u. a. zu bestehenden Lkw-Ladepunkten durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH geplant. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. Dem BMDV sind die standortspezifischen Ausbauplanungen der Autobahn GmbH bekannt. Die geplanten Standorte und zugehörigen Informationen, bspw. zu notwendigen Netzanschlussleistungen je Standort, sind auf der Website der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur bzw. der Autobahn GmbH des Bundes veröffentlicht."
"Die Logistikbranche hat es nicht leicht mit der Ampelregierung"
Henning Rehbaum, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für den Fachkräftemangel im Verkehrssektor, kommentierte: "Die Logistikbranche hat es nicht leicht mit der Ampelregierung: Erst der Mauthammer, dann das Förderfiasko. Und nun hat die Ampel kein Geld mehr übrig, um die Logistikbranche nachhaltig bei der Umstellung auf klimafreundliche Antriebe zu unterstützen. Verkehrsminister Wissing muss jetzt zumindest die Empfehlungen der "Kommission Straßengüterverkehr" zügig umsetzen, um die mittelständische Transportwirtschaft zu entlasten. Vor dem Hintergrund des immer eklatanteren Fahrermangels erhoffen sich die Fuhrunternehmen viel von der Reform des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, auf dessen Beratung im Bundestag wir aber bis heute warten."