Die im Jahr 2006 vorgelegten Logistik-AGB sollen mit ihren zwanzig Paragrafen für Rechts- und Haftungssicherheit zwischen Aufraggebern und Auftragnehmern sorgen. "Diese Logistik-AGB gelten für alle logistischen (Zusatz-)Leistungen, die nicht von einem Verkehrsvertrag nach Ziffer 2.1 der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) – soweit vereinbart – oder von einem Fracht-, Speditions- oder Lagervertrag erfasst werden, jedoch vom Auftragnehmer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem solchen Vertrag erbracht werden", heißt es im Paragrafen 1 zum Anwendungsbereich. Als Beispiel für logistische Leistungen benennen die Logistik-AGB unter anderem die Auftragsannahme, Warenprüfung, Montage oder auch Informationsmanagement. "Aufgaben, die heutzutage zwar von vielen Speditionen durchgeführt werden, ohne dass aber die Vertrags- und Haftungsfragen ausreichend geregelt sind", sagt Professor Thomas Wieske vom Institut für Logistikrecht & Riskmanagement (ILRM) an der Hochschule Bremerhaven. Der Wissenschaftler hat die AGB zusammen mit dem Deutschen Speditions und Logistikverband (DSLV), dem Versicherungsmakler Schunde sowie einem Arbeitskreis mit Praktikern aus der Versicherungswirtschaft, der Verladerschaft und dem Speditionsgewerbe entwickelt. „Die Logistik-AGB sollen nicht Individualverträge ersetzen", sagt Wieske. Vielmehr gehe es darum, der Vielzahl von Zurufgeschäften einen Rahmen zu geben. Denn im Speditionsalltag wird so mancher Auftrag telefonisch oder per E-Mail erteilt. Daraus ergeben sich hohe Haftungsrisiken für die Spediteure, die schnell zur Insolvenz führen können. Nach dem BGB haftet der Spediteur in unbegrenzter Höhe. Die Logistik-AGB stehen unten auf dieser Seite zum kostenlosen pdf-Download bereit.
- Logistik-AGB als pdf-Download (Quelle: DSLV) (56.0 KB, PDF)