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Deutschland droht Ärger wegen Post-Beihilfen

20.11.2013 13:41 Uhr
Deutschland droht Ärger wegen Post-Beihilfen
Die EU-Kommission wertet die staatlichen Beihilfen für die Post als Wettbewerbsverzerrung 
© Foto: picture alliance/dpa/Henning Kaiser

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen staatlicher Beihilfen zur Sicherung der Post-Pensionszahlungen.

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Brüssel. Wegen staatlicher Beihilfen für die Deutsche Post bringt die EU-Kommission Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Bundesregierung habe nur einen Teil des von Brüssel veranschlagten Geldes von der Post zurückgefordert, erklärte die Behörde am Mittwoch. Eine genaue Summe nannte sie nicht. Bereits 2012 hatte die EU-Kommission entschieden, dass Deutschland das Geld von der Deutschen Post zurückfordern müsse.

Bei den umstrittenen Beihilfen von 1995 an geht es um Zahlungen für die Pensionslasten für Beamte, die der frühere Staatskonzern bei seiner Privatisierung übernommen hatte. Um die Deutsche Post zu entlasten, steuerte der deutsche Staat rund 37 Milliarden Euro bei. Der Staat überwies dafür nicht nur Geld, er erlaubte auch einen Anstieg der gesetzlich geregelten Briefpreise. Nach Ansicht der EU-Kommission fielen diese Entschädigungen für die Deutsche Post zu großzügig aus. Das Unternehmen habe dadurch einen unangemessenen Vorteil gegenüber Mitbewerbern erhalten.

Konkret streiten sich Brüssel und Berlin darum, auf welche Geschäftsbereiche sich die Rückforderungen beziehen. Während Deutschland nur Postdienstleistungen im Visier hat - also etwa Werbebriefe oder den Verkauf von Briefmarken und Umschlägen -, geht es der EU-Kommission auch um den Versand von geschäftlichen Paketen. Mit dem Gerichtsverfahren will Brüssel die Zahlung nun erzwingen. Nach einer früheren Mitteilung der Kommission geht es um 500 Millionen bis eine Milliarde Euro.

Die Deutsche Post und Deutschland hatten gegen die Entscheidung der EU-Kommission von 2012 Berufung eingelegt. Die Berufungsverfahren seien noch schwebend, haben aber keine aufschiebende Wirkung auf die Verpflichtung zur Rückzahlung, argumentiert die EU-Kommission.  (dpa)

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