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Deutsche Post soll Mehrwertsteuer zahlen

11.12.2007 14:32 Uhr

Bundeswirtschaftsminister Glos will das Mehrwertsteuerprivileg bei Postdiensten einschränken

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Berlin. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) will das „Mehrwertsteuerprivileg“ für Postdienste deutlich einschränken und nur noch Teile des Geschäfts steuerfrei stellen. Von 2008 an sollen nur Geschäfte mit Briefmarken von der Umsatzsteuer befreit werden. Für Massensendungen und andere Geschäftspost soll die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht nicht mehr gelten. Einen entsprechenden Vorschlag bestätigte das Wirtschaftsministerium heute in Berlin. Bisher profitiert nur die Deutsche Post als einziger Anbieter von dem Steuerprivileg. Um mit dem Wegfall des Briefmonopols am 1. Januar 2008 für gleiche Bedingungen zu sorgen, will Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Umsatzsteuerbefreiung auf andere Anbieter erweitern. Bedingung ist allerdings, dass diese flächendeckend alle Post-Universaldienstleistungen anbieten. Dazu wird nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums aber zunächst keiner der Post-Konkurrenten in der Lage sein. „Der vom Bundesfinanzminister unterbreitete Vorschlag (...) würde dazu führen, dass ab 1. Januar 2008 zunächst de facto nur die Deutsche Post AG diese Voraussetzungen erfüllen würde“, heißt es in einem der „Deutschen Presse-Agentur“ vorliegenden Papier. „Für eine erfolgreiche Öffnung des Postmarktes sind Markteintrittshürden für Konkurrenten der Deutschen Post AG, soweit sie nicht zwingend erforderlich sind, zu beseitigen.“ Nach geltendem Recht sind Umsätze der Deutschen Post im Bereich der so genannten Universaldienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Hauptargument war bisher, dass die Deutsche Post dafür eine flächendeckende Versorgung mit Briefdienstleistungen sicherstellt. Wettbewerber des früheren Staatskonzerns hingegen müssen die 19 Prozent auch nach dem Wegfall des Briefmonopols zum Jahresende auf ihre Preise aufschlagen. Laut einer EU-Vorgabe muss das Privileg für Universaldienste gewährt werden. Diese werden wiederum im Postgesetz festgelegt. Entsprechende Anpassungen sind daher Sache des Wirtschaftsministers. Mit der Begrenzung auf Briefmarken wäre die Umsatzsteuerbefreiung laut Wirtschaftsministerium „auf bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Umsätze der Postdienstleistungsanbieter beschränkt“. Denn überwiegend Privatpost und Postsendungen, die keine Massensendungen seien, würden mit Briefmarken frankiert. Hierbei handele es sich auch um die aufwandsintensiven Postsendungen, für die die Anbieter in erster Linie Briefkästen vorhalten müssten. „Auswirkungen auf das Umsatzsteueraufkommen dürften sich kaum ergeben“, heißt es. Trotz der bestehenden EU-rechtlichen Unsicherheit - derzeit ist ein EuGH-Verfahren anhängig - hält das Wirtschaftsministerium den von Großbritannien gewählten Weg für eine vertretbare Alternative. (dpa/sb)

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