Berlin. Die Deutsche Bahn verlangt vom Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix eine Korrektur des Berichts zu den Spähaktionen im Konzern. In einer Stellungnahme für die Behörde stellt der Staatskonzern fest, dass der Abgleich von Daten „aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht gesetzeskonform“ gewesen sei. Dix' vorläufiger Abschlussbericht habe vor allem die rechtlichen Pflichten der Deutschen Bahn zur Korruptionsbekämpfung „nicht hinreichend erfasst und entsprechend gewürdigt“, teilte das Unternehmen heute in Berlin mit. Der Datenschutzbeauftragte hatte seinen vorläufigen Abschlussbericht zur Datenaffäre Anfang April an Bahnchef Hartmut Mehdorn und Aufsichtsratschef Werner Müller übermittelt und bis 21. April um Stellungnahme gebeten. Der Bericht über Datenschutzkontrollen bei der Bahn im Oktober 2008 und im Februar 2009 wurde nicht veröffentlicht. Dix warf nach Presse-Informationen der Deutschen Bahn darin Verstöße gegen den Datenschutz vor. Der wiederholte Massenabgleich von Mitarbeiterdaten sei „unverhältnismäßig und damit rechtswidrig“ gewesen. Daten seien rechtswidrig gespeichert oder verarbeitet worden. Die mit Kontrollen beauftragte Revision habe „völlig auf rechtliche Prüfungen verzichtet“. Dix' Behörde will die Gegenrede der Deutschen Bahn bis Ende April prüfen und dann über die weiteren Schritte entscheiden, wie eine Sprecherin heute sagte. Noch sei unklar, ob ein Bericht veröffentlicht werde. Die Behörde könnte auch rechtlich gegen Bahn-Verantwortliche vorgehen. Im Januar hatte Dix' Stellvertreter Thomas Petri von möglichen Bußgeldern oder einer Strafanzeige gesprochen. Die Sonderermittler in der Datenaffäre, darunter die Wirtschaftsprüfgesellschaft KPMG, wollen dem Bahn-Aufsichtsrat am 13. Mai einen Abschlussbericht zur Datenaffäre vorlegen. Der designierte Deutsche-Bahn-Chef Rüdiger Grube will nach eigenen Worten alle Ergebnisse zur Affäre bis 1. Juni auf dem Tisch haben. Grube tritt sein neues Amt voraussichtlich am 1. Mai an. Sein Vorgänger Mehdorn war über die Affäre gestürzt. (dpa)
Datenaffäre: Deutsche Bahn streitet Rechtswidrigkeit ab
Konzernführung verlangt Korrektur des Berichts des Berliner Datenschutzbeauftragten