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Das schlägt die EU im zweiten Mobilitätspaket vor

08.11.2017 17:47 Uhr
EU-Kommission, Europäische Kommission, Europa, Flaggen, Brüssel
Die EU-Kommission hat Verbesserungsvorschläge für sauberen Verkehr beschlossen - Parlament und Rat müssen sich nun mit dem zweiten Mobiltitätspaket beschäftigen
© Foto: Daniel Kalker/dpa/picture-alliance

Strengere CO2-Grenzwerte für Pkw und Lieferwagen, stärkere Anreize für den Kombinierten Verkehr und ein Aktionsplan bezüglich einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe: Brüssel schnürt ein Maßnahmenpaket für sauberen Verkehr.

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Brüssel. Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein zweites Mobilitätspaket vorgelegt, das vor allem verschiedene Verbesserungsvorschläge vorsieht, um die Gefahren des Klimawandels durch Verkehrsemissionen zu senken. Das Paket für sauberen Verkehr umfasst vor allem folgende Rechtsetzungsinitiativen und nichtlegislative Maßnahmen:

  • Strengere CO2-Grenzwerte für neu zugelassene Pkw und Lieferwagen, um die Innovationsbereitschaft der Hersteller zu fördern und ihnen zu helfen, emissionsarme Fahrzeuge auf den Markt zu bringen. Der Vorschlag enthält auch Zielvorgaben für 2015 und für 2030. Mit den Zwischenzielen für 2025 wird sichergestellt, dass bereits jetzt Investitionen angestoßen werden. Die Ziele für 2030 geben Stabilität und die langfristige Richtung vor, um diese Investitionen aufrechtzuerhalten. Diese Ziele tragen dazu bei, den Übergang von Fahrzeugen mit konventionellem Verbrennungsmotor zu sauberen Fahrzeugen voranzutreiben.

  • Die Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge zur Förderung sauberer Mobilitätslösungen in öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Damit sollen der Nachfrage und der weiteren Verwirklichung sauberer Mobilitätslösungen starke Impulse gegeben werden.

  • Einen Aktionsplan und Investitionslösungen für die europaweite Einführung einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Ziel ist eine Anhebung des Ambitionsgrads der nationalen Pläne, die Erhöhung der Investitionen und die Verbesserung der Akzeptanz bei Verbrauchern.

  • Die Überarbeitung der Richtlinie über den kombinierten Verkehr, die den kombinierten Einsatz verschiedener Güterverkehrsträger fördert, soll es für die Unternehmen leichter machen, Anreize zu nutzen, und somit zum kombinierten Einsatz von Lastwagen und Zügen, Binnen- und Seeschiffen bei der Güterbeförderung motivieren.

Bedeutung für Transport- und Logistikunternehmen

Die neue Initiative zur Förderung des kombinierten Verkehrs (KV) soll Logistikunternehmen anregen, nachhaltige Verkehrsträger stärker zu nutzen. In der Vergangenheit war es für Unternehmen schwierig, den „kombinierten Charakter“ ihrer Beförderungen nachzuweisen und somit von den bestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Anreizen zu profitieren. Der Vorschlag der EU-Kommission weitet die in der entsprechenden KV-Richtlinie vorgesehenen Anreize auf inländische Beförderungen aus und soll Investitionen in Umschlagterminals in ganz Europa beschleunigen sowie die finanzielle Unterstützung (wie Steuernachlässe), die der Staat Unternehmen gewähren kann, transparenter gestalten. Ferner will Brüssel die Verwendung elektronischer Dokumente fördern.

Kleine und mittlere Unternehmen, die effizientere Lieferwagen einsetzen, sollen durch die neuen Abgasgrenzwerte auch weitgehend von Kraftstoff-Einsparungen profitieren. Infolge des Vorschlags der EU-Kommission zur Festlegung neuer CO2-Emissionsnormen dürften ausgehend von einer Lebensdauer von 15 Jahren beim Kauf eines „durchschnittlichen neuen Lieferwagens“ im Jahr 2025 zusätzliche Nettoeinsparungen in Höhe von bis zu 2300 Euro erreicht werden. Beim Kauf im Jahr 2030 rechnet die Behörde in Brüssel mit bis zu 3800 Euro. (ag)

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