Brüssel. Die EU-Kommission legt am Mittwoch ein zweites sogenanntes Mobilitätspaket mit weiteren Verbesserungsvorschlägen für den europäischen Verkehrssektor vor. Nach der Vorlage eines ersten EU-Mobilitätspaketes im Mai dieses Jahres mit Schwerpunkt auf die Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr wird es in den nun angeregten Gesetzesinitiativen unter anderem um den Kombinierten Verkehr, einen Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Antriebe und Limits für die Abgaswerte bei neu zugelassenen Autos gehen.
Die geplanten unionsweiten CO2-Standards für Pkw und leichten Nutzfahrzeugen sollen dazu beitragen, die Null-Emissionen-Strategie der EU-Kommission zu verwirklichen. Im Vorfeld wurde erwartet, dass die Brüsseler Politiker am 8. November einen Beschluss fassen, wonach die Autokonzerne den Kohlendioxid-Ausstoß ab dem Jahr 2021 um 30 bis 40 Prozent verringern müssen. Bis dahin gilt allerdings noch der Grenzwert für Neuwagen von 95 Gramm CO2 pro Kilometer.
Weiterhin war eine Quote für Autos mit alternativem Antrieb ab 2030 im Gespräch. Die Hersteller sollen demnach dazu verpflichtet werden, 15 bis 20 Prozent emissionsfreie Fahrzeuge zu produzieren – hauptsächlich Elektrofahrzeuge.
Ein drittes EU-Mobilitätspaket mit unter anderem unionsweit verbindlichen CO2-Grenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge soll im Jahr 2018 folgen. (ag)