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Dänemark verbietet Taschenwagen im Kombinierten Verkehr

10.01.2019 11:14 Uhr
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Auslöser für das Verbot von Taschwagen ist das Zugunglück auf dem Großen Belt vom 2. Januar 2019, bei dem sechs Menschen starben
© Foto: Ritzau Scanpix/dpa/picture-alliance

Nach dem Zugunglück auf dem Großen Belt schränkt Dänemark den Kombinierten Verkehr (KV) massiv ein. Das Verbot von Taschenwagen könnte 44.000 Sattelauflieger betreffen.

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Kopenhagen. Die dänische Agentur für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (TBST) hat als Folge des Zugunglücks auf der Brücke über den Großen Belt am 2. Januar 2019 für das komplette Schienennetz in Dänemark ein Verbot des Einsatzes von Taschenwagen im Kombinierten Verkehr (KV) beschlossen. Das Verbot gilt seit dem 8. Januar und soll zunächst 14 Tage dauern. Dann will die Agentur prüfen, ob das Verbot aufrechterhalten werden soll.

Werden Sattelauflieger nicht korrekt im Taschenwagen verriegelt?

Das Verbot begründet TBST mit den Ergebnissen eines Tests am 7. Januar 2019. Darin wurde festgestellt, dass die Gefahr besteht, dass Sattelauflieger auf Taschenwagen nicht korrekt verriegelt sind. Dies könne auch die Ursache gewesen sein für den Unfall am 2. Januar 2019. Um die Sicherheit zu gewährleisten, hat die Agentur daher dieses Verbot ausgesprochen.

TBST nennt acht Voraussetzungen, die die Bahnunternehmen erfüllen müssen, damit das Verbot wieder aufgehoben wird. Dazu gehört unter anderem die Beschreibung der Prüfung, wie der Königszapfen vom Auflieger korrekt im Taschenwagen eingerastet wird, aber auch eine Dokumentation über das Sicherheitsmanagementsystems der jeweiligen Bahnunternehmen.

Bis zu 44.000 Sattelauflieger könnten betroffen sein

2017 wurden in Dänemark insgesamt 111.000 Transporteinheiten per Bahn befördert, berichtet der dänische Fernsehsender TV 2 und beruft sich dabei auf die dänische Behörde Danmarks Statistik. Von den 110.000 Einheiten wurden 40 Prozent mit Taschenwagen befördert, so dass laut diesen Zahlen auf das Jahr bezogen 44.000 Sattelauflieger von dem Verbot betroffen wären. Aus diesen Zahlen geht allerdings nicht hervor, ob darin auch der Transitverkehr durch Dänemark von und nach Schweden/Norwegen enthalten ist.

DB Cargo sucht nach Alternativen für ihre Kunden

Auch DB Cargo ist von dem Verbot in Dänemark betroffen. Gegenüber der VerkehrsRundschau konnte eine Sprecherin jedoch derzeit noch keine Angaben machen, in welchem Ausmaß Sendungen deshalb nicht transportiert werden können. „Aber wir halten uns natürlich an das Verbot“, so die Sprecherin von DB Cargo. Mit den Kunden sei man im Kontakt, um Alternativen anzubieten. Dazu gehören die Nutzung vom Containern statt Sattelauflieger und der Transport per Fähre.

Zudem hat TBST auch neue Richtlinien für den Schienenverkehr auf dem Großen Belt beschlossen. Jetzt gelten dort für den Schienenverkehr Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrverbote schon bei geringeren Windgeschwindigkeiten.

Bei dem Zugunglück am 2. Januar 2019 war bei heftigem Sturm ein Schnellzug am Morgen zu dem Zeitpunkt verunglückt, als ihn ein Güterzug passierte. Sechs Menschen starben, 16 wurden verletzt. Laut der Havariekommission könnte die Ladung des Güterzuges das Unglück ausgelöst haben. Der Zug der Bahn-Tochter DB Cargo transportierte Leergut der Brauerei Carlsberg. (cd/dpa)

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