Berlin. Die CSU im Bundestag will den CO2-Preis nach Angaben ihres Vorsitzenden Alexander Dobrindt deutlich schneller erhöhen als bisher geplant, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz sollten die für 2022 und 2023 geplanten Anhebungsschritte auf 30 und 35 Euro pro Tonne CO2 übersprungen werden, forderte Dobrindt demnach am 4. Mai in Berlin vor einer Online-Sitzung der Unionsfraktion im Bundestag. Vielmehr wolle die CSU im nächsten Jahr direkt einen Sprung auf einen CO2-Preis von 45 Euro machen, der eigentlich erst 2024 vorgesehen wäre.
Neue Zielmarke für Klimaneutralität: 2045
Das bedeute, dass man nicht erst im Jahr 2027 in den marktgerechten Emissionshandeln eintrete, sondern bereits 2025, sagte Dobrindt. Klimaneutralität wolle man nicht erst 2050, sondern schon 2045 erreichen. Über Zwischenziele für 2035 und 2040 werde diskutiert. Bei den Einsparzielen bis 2030 wolle man von den geplanten 55 Prozent weniger CO2-Emissionen weggehen und sich 65 Prozent vornehmen. Zudem schlage er vor, ab 2035 auf die Neuzulassung von Autos mit Verbrennermotoren zu verzichten, die auf fossile Kraftstoffe angewiesen sind.
Ab dem 1. Januar 2021 haben CO2-Emissionen von fossilen Brennstoffen einen Preis. Gestartet wurde mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2, das entspricht nach Angaben des Umweltministeriums weniger als 10 Cent pro Liter Kraftstoff oder Heizöl. Diese Abgabe für die klimaschädlichen Emissionen erhöht sich nach der aktuellen Gesetzeslage, bis 2025 55 Euro pro Tonne CO2 fällig werden.
Änderungen am Klimaschutzgesetz könnten schon bald kommen
Nach der Karlsruher Entscheidung von vergangener Woche müsse umgehend gehandelt werden, forderte Dobrindt. Er gehe davon aus, dass notwendige Änderungen am Klimaschutzgesetz schon am 12. Mai im Kabinett beschlossen werden könnten. Das Thema könne nicht auf eine nächste Wahlperiode verschoben werden, selbst wenn das Gerichtsurteil einen zeitlichen Spielraum bis Ende 2022 ermögliche. Eine der Hauptaufgaben werde nun sein, zu zeigen, dass man Ökonomie und Ökologie gewinnbringend verbinden könne - nicht ideologisch, sondern im Sinne einer Generationengerechtigkeit und einer funktionierenden Wirtschaft. Klimaneutralität und Wirtschaftswachstum müssten gleichermaßen erreicht werden.
Die Richter in Karlsruhe hatten den Gesetzgeber in der vergangenen Woche verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Dabei geht es um das Klimaschutzgesetz, das bisher für die Jahre bis 2030 Jahresemissionsmengen für Bereiche wie die Energiewirtschaft, die Industrie, den Verkehr oder die Landwirtschaft festlegt. (dpa/mh)