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CO2-Bepreisung ab 2021 auf moderatem Niveau geplant

20.09.2019 17:08 Uhr
Angela Merkel
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Pressekonferenz nach der Sitzung des Klimakabinetts der Bundesregierung
© Foto: Christoph Soeder/dpa/picture-alliance

Die Bundesregierung hat sich auf die Eckpunkte für ein Maßnahmenprogramm geeinigt, mit dem sie die Klimaschutzziele bis 2030 erreichen will. Für den Verkehrssektor ist ein nationaler Emissionshandel vorgesehen.

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Damit Deutschland beim Klimaschutz künftig auf Kurs bleibt, soll ein Gesetz künftig Treibhausgas-Einsparziele für einzelne Bereiche und klare Regeln fürs Nachsteuern festschreiben. Für Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Gebäude und weitere Sektoren sind am Freitag jährliche CO2-Budgets und dafür erforderliche Maßnahmen in einem Programm verankert worden. Die Spitzen der großen Koalition einigten sich in einer knapp 19-stündigen Sitzung in Berlin auf ein Paket, mit dem die Bundesrepublik ihre verbindlichen Klimaschutzziele für 2030 schaffen soll.

Als zentrales Element soll klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) einen Preis bekommen und Benzin und Diesel, Heizöl und Erdgas verteuern – es ist aber ein Einstieg auf einem moderaten Niveau geplant. Im Gegenzug soll eine Reihe von Entlastungen und Anreizen kommen. Ab 2021 soll für Unternehmen etwa die EEG-Umlage, die den Großteil am Strompreis ausmacht, um 0,25 Cent pro Kilowattstunde sinken. Zudem will die Bundesregierung künftig umweltfreundlichere Technologien und Verkehrsträger stärker fördern (mehr zu den Vorhaben im Güterverkehrsbereich weiter unten in der Meldung).

Das schwarz-rote Klimaschutzpaket soll ein Gesamtvolumen von mehr als 50 Milliarden Euro haben. Zur Finanzierung soll es weder neue Schulden noch eine zeitweise diskutierte Klimaanleihe geben, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Die Union und SPD wollen den CO2-Ausstoß in Deutschland verstärkt mit marktwirtschaftlichen Methoden reduzieren, heißt es in den „Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030“. Das Klimakabinett der Bundesregierung soll zur Dauereinrichtung werden und Wirkung und Effizienz der Klimaschutz-Maßnahmen jährlich prüfen.

Der Verkehrssektor muss seine Emissionen um 40 bis 42 Prozent im Vergleich zu 1990 auf 98 bis 95 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 mindern. Bereits beschlossene Maßnahmen senken die Treibhausgasemissionen in Deutschland laut der Bundesregierung um 13 Millionen Tonnen auf einen Referenzwert von 150 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030. Es verbleibt demnach eine Lücke von 52bis 55 Millionen Tonnen CO2, das Klimakabinett durch ein Maßnahmenbünden aus Förderung, Verkehrsverlagerung und Anreizen in Verbindung mit einer Bepreisung von CO2 schließen will.

CO2-Bepreisung startet 2021

Der von der Großen Koalition geplante nationale Emissionshandel zur Verteuerung von Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas soll 2021 mit einem Festpreis für Verschmutzungsrechte von 10 Euro pro Tonne Kohlendioxid (CO2) starten. Bis zum Jahr 2025 soll der Preis schrittweise auf 35 Euro steigen. Das geht aus einem 22 Seiten langen Eckpunkte-Papier hervor. Erst danach soll der Preis der Verschmutzungsrechte sich über einen Handel bilden und innerhalb eines Korridors von Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Mit diesen Verschmutzungsrechten müssen nicht die Endkunden handeln, sondern die Unternehmen, die fossile Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen oder liefern. Sie bewirken aber, dass es an der Tankstelle und beim Heizen teurer wird.

Die Preise von Heizöl, Sprit und Erdgas hängen von vielen Faktoren ab, der CO2-Preis soll ein Bestandteil des Endpreises werden. Experten gehen davon aus, dass ein CO2-Preis von 35 Euro pro Tonne zum Beispiel Diesel an der Tankstelle um mehr als 9 Cent verteuert. Für das erste Jahr des Handels soll eine Preis-Untergrenze von 35 Euro festgelegt werden und eine Obergrenze von 60 Euro, um zu verhindern, dass es für die Verbraucher zu teuer wird. Ob es auch 2027 noch einen solchen Preiskorridor gibt, soll im Jahr 2025 festgelegt werden.

Pläne für den Verkehrssektor

Im Gegenzug für den CO2-Preis, der dem Staat Milliarden Mehreinnahmen bringt, soll unter anderem die Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe ausgebaut werden. Ziel sei es, dass bis 2030 etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehrs elektrisch oder auf Strombasis unterwegs sei. Zur Förderung des Ladeinfrastukturausbaus will die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen entsprechenden Masterplan vorlegen.

Die Kfz-Steuer soll stärker als bisher an den CO2-Emissionen ausgerichtet werden und eine nationale Wasserstoffstrategie für die Entwicklung strombasierter Kraftstoffe vor allem für den Schwerverkehr erarbeitet werden. Und bei der Lkw-Maut plant die Bundesregierung ab 2023 einen CO2-Aufschlag. Zudem will sie eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut zugunsten klimaschonender Antriebe und die notwendige Novelle der Eurovignetten-Richtlinie vorantreiben.

Der Schienengüterverkehr soll dank mehr Geld vom Staat von der Modernisierung und Kapazitäts-Verbesserung auf dem Netz deutlich schneller und attraktiver werden, wie die Bundesregierung schon vor über zwei Jahren im Masterplan Schienengüterverkehr versprochen hatte. Eine stärkere Verlagerung weg von der Straße soll durch den Kombinierten Verkehr und eine Förderung des Einzelwagenverkehrs als Alternative zum Lkw gelingen.

Mithilfe des Masterplans Binnenschifffahrt verspricht das Klimakabinett auch eine stärkere Verlagerung des am Güterverkehrs auf Wasserwege. Maßnahmen wie die Förderung zur Modernisierung von Binnenschiffen sollen weiterentwickelt werden. „Damit sie auf Strom und emissions- und luftschadstoffarme Kraftstoffe umsteigen können, werden Umlagen für Landstrom gesenkt und emissions- und luftschadstoffärmere Kraftstoffe vorübergehend gefördert“, heißt es in dem Papier. Bei den Seehäfen will die Bundesregierung eine Initiative zur EU-weiten Einführung einer Landstrompflicht starten, bei Binnenhäfen eine nationale Regelung prüfen. (dpa/ag)

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