Bonn. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise fordert der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) zum Schutz der Lieferketten dringend weitere Maßnahmen vom Bundesverkehrsministerium. Die bisher getroffenen Vorkehrungen seien noch nicht ausreichend.
Für die kommenden Wochen und Monate sei es entscheidend, wie lange es gelingt, die Logistikketten möglichst vollständig aufrecht zu erhalten. Dafür schlägt der BWVL mehrere Maßnahmen vor, die nach Sicht des Verbands bundeseinheitlich und nach Möglichkeit europaweit umgesetzt werden sollten.
Hier der Maßnahmenkatalog im Überblick:
- Vorübergehende Aufhebung des Lkw-Sonntagsfahrverbots
- Einführung von Sonderfahrspuren für den Güterkraftverkehr
Dies sei aufgrund der eingeführten Kontrollen an den Grenzübergängen mehrerer EU-Länder und den damit verbundenen erheblichen Staus notwendig.
- Vorübergehende Aussetzung der Kabotageregelung
Für 2 bis 3 Monate solle die geltende Kabotageregelung ausgesetzt werden, fordert der Verband. So könnten die verfügbaren ausländischen Fahrzeuge weiterhin genutzt werden und Fahrer würden bei einer grenzüberschreitenden Tour nicht in Quarantäne gesteckt.
- Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten
Wie bereits mehrere Logistikverbände zuvor, verlangt auch der BWVL gelockerte Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer. Dies beinhalte eine Ausdehnung der maximalen Tageslenkzeit von 9 Stunden auf 11 Stunden bei einer gleichzeitigen Senkung der täglichen Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden.
- Lockerung der Weiterbildungsfristen für Berufskraftfahrer-Qualifikation
Der Verband spricht sich außerdem dafür aus, die Kontrollen zur Einhaltung der Weiterbildungsfristen für die Berufskraftfahrer-Qualifikation für einen Zeitraum von sechs Monaten zu lockern. Aufgrund der aktuellen Situation könnten Lkw-Fahrer keine Schulungen besuchen, außerdem würden sich derzeit die Verfahrenswege zur Ausstellung der entsprechenden Führerscheine verzögern. Damit die Fahrer trotzdem weiterhin fahren können, solle künftig ein Einsatz für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Ablauf der Fahrerlaubnis möglich sein.
- Verpflichtendes Angebot von Sanitäreinrichtungen für Fahrer
Eine weitere Forderung des BWVL lautet, dass sich alle Verlader und Empfänger verpflichten sollten, Lkw-Fahrern, auch externen Fahrern, Sanitäreinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Auf sämtlichen Lkw-Parkplätzen sollten außerdem Sanitärräume aufgestellt und möglichst mehrfach am Tag gereinigt werden, um eine verstärkte Infizierung unter den Fahrern zu reduzieren.
- Zulassung von Lang-Lkw auf allen geeigneten Straßen
Darüber hinaus verlangt der Verband in seinem Schreiben, dass Lang-Lkw während der Krisenphase nicht nur auf dem bestehenden Positivnetz zugelassen sein sollten, sondern auf sämtlichen dafür geeigneten Straßen.
„Neben den operativen Maßnahmen, ist für die mittelständischen Unternehmen die Unterstützung durch schnelle und unbürokratische Liquiditätshilfen mittels Bürgschaften und Krediten essentiell“, ergänzte BWVL-Präsident Jochen Quick. Eine weitere Sofortmaßnahme könne auch die Einrichtung von Krisen-Hotlines und Interventionsteams bis auf Länder- und Kreisebene sein, die im Zweifel den Unternehmen umgehend zur Seite stehen könnten. (sn)