Stuttgart. Berufskraftfahrer dürfen in Baden-Württemberg trotz der aktuellen Schließung von Gastronomiebetrieben in Autobahngaststätten essen. Das baden-württembergische Verkehrsministerium teilte diese Ausnahmeregelung am Mittwoch mit. Demnach können Kraftfahrer ihre Mahlzeiten innerhalb der Gaststätten zu sich nehmen, wenn sie an Autobahnrasthöfen übernachten oder dort ihre Ruhezeit verbringen. Dabei müssen selbstverständlich die geltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Laut Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) soll die Versorgung von Wirtschaft und Gesellschaft mit Waren nicht mit erschwerten Bedingungen für die Fahrer einhergehen. (dpa/ja)
BW: Ausnahmeregel erlaubt Lkw-Fahrern Essen in Autobahnraststätten
Demnach können Kraftfahrer ihre Mahlzeiten innerhalb der Gaststätten zu sich nehmen, wenn sie an Autobahnrasthöfen übernachten. Das soll Berufskraftfahrern die Arbeit in Zeiten von Corona erleichtern.