Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei. Ziel dessen sind faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
Sachsen-Anhalt
87 Beschäftigte der FKS des Hauptzollamts Magdeburg haben bei den Kontrollen insgesamt 302 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Die Kontrollen fanden in verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Branche statt, wie im Straßengüterverkehr oder in Depots, in denen das Sammeln, Umschlagen sowie die Zustellung von Paket- und Postsendungen erfolgt. "In insgesamt 47 Fällen sind nun weitere Prüfungen der FKS erforderlich. Allein in 20 Fällen ergaben sich Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Zahlung des Mindestlohns", teilte Sebastian Schultz vom Hauptzollamt Magdeburg mit.
Die Prüfungen der FKS fanden gemeinsam mit der Landespolizei Sachsen-Anhalt, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Beschäftigten der Landkreise sowie der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Magdeburg statt.
Hamburg
Auch im Hamburger Raum, wie auch an der Rastanlage Hamburg-Moorfleet und der Rastanlage Harburger Berge, wurden drei feste Kontrollstellen eingerichtet und zusätzlich mobile Kontrollen durchgeführt. "An der Aktion waren insgesamt 80 Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Hamburg beteiligt, die dabei von Kolleginnen und Kollegen des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) und des Amts für Arbeitsschutz unterstützt wurden", so Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg. "Im Verlauf der Prüfungen wurden insgesamt 122 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. In insgesamt 50 Fällen bedarf es weiteren Nachermittlungen. Die Fälle gliedern sich unter anderem in 16 mögliche Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften und 15 mögliche Verstöße, die das Vorenthalten von Arbeitsentgelt betreffen."
Bremen
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen hat in Bremen, Bremerhaven und am Rastplatz Hatzte an der A 1 bei Sittensen die Prüfunge durchgeführt. In Bremerhaven und am Rastplatz Hatzte wurden dazu LKWs und Kurierfahrzeuge aus dem laufenden Verkehr heraus zu den Kontrollstellen verbracht.
Bei über 50 Prüfungen der FKS am Dienstag müssen in sieben Fällen weitere Prüfungen bei Arbeitgebern erfolgen. Die Prüfungen beziehen sich in drei Fällen auf die Einhaltung des Mindestlohnes, in drei weiteren Fällen auf die Überprüfung eines möglichen Leistungsmissbrauchs zulasten der Agentur für Arbeit und in einem Fall auf eine illegale Beschäftigung einer Person aus einem Nicht-EU-Staat. "Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Bremen prüft regelmäßig die Branchen, die aufgrund des brancheninternen hohen Kostendrucks besonders anfällig für Schwarzarbeit sind. Hierzu gehört auch die Speditions-, Transport- und Logistikbranche", erklärte Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen. "Schwarzarbeit schädigt unseren Sozialstaat, führt zu Steuermindereinnahmen und gefährdet Arbeitsplätze. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität. Der Zoll bekämpft daher konsequent Schwarzarbeit."
Dortmund
Fast 100 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund waren verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund am 12. November 2024 im Einsatz. Die Zöllner befragten insgesamt 261 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in sechs Unternehmen Geschäftsunterlagen.
Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in 59 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns, in 16 Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen, in 6 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) und in 23 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem die Arbeitnehmer der leistungsgewährenden Stelle ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen hat.
Hannover
Auch die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hannover führten im Landkreis Schaumburg sowie in der Region Hannover Prüfungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch.
Während die Prüfungen in der Region Hannover verdachtsunabhängig erfolgten, gingen die Zöllnerinnen und Zöllner im Landkreis Schaumburg einem Hinweis nach: "Bei den Prüfungen im Landkreis Schaumburg haben meine Kolleginnen und Kollegen sechs Arbeitnehmende zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Gegen die Hälfte der Arbeitnehmenden erfolgte noch vor Ort die Einleitung eines Strafverfahrens auf Grund des Verdachts der Urkundenfälschung sowie des illegalen Aufenthalts", berichtete Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover. Die drei Arbeitnehmer wiesen sich mit gefälschten Dokumenten aus und lediglich zwei von ihnen waren von ihrem Arbeitgeber zur Sozialversicherung gemeldet.
Bei den rund 70 Personenbefragungen in der Region Hannover ergaben sich ebenfalls zahlreiche Verdachtsmomente. "Auch bei den Prüfungen in der Region Hannover leiteten meine Kolleginnen und Kollegin in 16 Fällen ein Strafverfahren auf Grund des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Die Angaben der Arbeitnehmenden über ihre Entlohnung, welche stark unter den branchenüblichen Löhnen läge, ist ein weiteres Verdachtsmoment, welchem meine Kolleginnen und Kollegen nun weiter nachgehen werden", so Kassner weiter.
Insgesamt ergab sich zudem bei rund der Hälfte der befragten Arbeitnehmenden der Verdacht, dass diese eventuell nicht oder nicht ausreichend zur Sozialversicherung gemeldet sind.
Nürnberg
Beim Hauptzollamt Nürnberg erfolgte die Maßnahme an verschiedenen Kontrollstellen in ganz Mittelfranken, teilweise mit Unterstützung der VPI Feucht. Insgesamt waren weit über 100 Beschäftigte der beiden Behörden im Einsatz. Die FKS befragte über 120 Arbeitnehmende zu ihren Arbeitsverhältnissen. In über 30 Fällen ergaben sich Hinweise auf Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wie Mindestlohnunterschreitung, Scheinselbständigkeit und Leistungsmissbrauch.
+++ Aktualisiert am 15.11.2024 um 14:07 Uhr +++