München/Leipzig. Dem Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen steht aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts nichts im Wege. Das höchste deutsche Gericht in Verwaltungsstreitsachen wies am Mittwoch die Nichtzulassungsbeschwerde des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) und mehrerer Privatkläger ab. Dies bestätigte Christine Margraf vom BN der Deutschen Presse-Agentur.
Damit hat das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom Februar 2014 Bestand. Der VGH hatte damals grünes Licht für den Bau der milliardenteuren Piste gegeben und keine Revision zugelassen.
Der BN erwägt allerdings, die Planung vor dem Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. Die Privatkläger rufen womöglich das Bundesverfassungsgericht an. Ohnedies liegt das Projekt politisch auf Eis, da sich die Stadt München als einer der drei Flughafengesellschafter an einen ablehnenden Bürgerentscheid vom Juni 2012 zum Bau der Startbahn gebunden fühlt. (dpa)