Berlin. Während es für die meisten Bereiche der Wirtschaft wieder bergauf geht, sind einige Branchen von Corona-bedingten Einschränkungen weiterhin betroffen. Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, die so genannte Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Wie das Bundeswirtschaftsministerium und das Finanzministerium gemeinsam mitteilen, würden dabei die bewährten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus weitgehend beibehalten.
Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent berechtigt weiterhin zum Antrag
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Ebenfalls verlängert wird demnach die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.
Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 galt und mit der gezielt der Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtert werden sollte, habe hingegen ihren Zweck erfüllt, so die Ministerien. Sie laufe deshalb plangemäß im September aus. (mh)