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Planfeststellungsbeschluss für Bau der A26-West ist rechtskräftig

26.04.2019 09:30 Uhr
Schild. Autobahn
Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Autobahnabschnitts ist rechtskräftig (Symbolfoto)
© Foto: Friso Gentsch/dpa/picture-alliance

Sobald die Baufreigabe des Bundes vorliegt, kann mit dem Bau der A26-West zwischen Niedersachsen und Hamburg begonnen werden.

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Hamburg. Dem Bau der A26-West zwischen Niedersachsen und Hamburg steht rechtlich nichts mehr im Wege. Dabei handelt es sich um den 8,6 Kilometer langen Lückenschluss von der niedersächsischen Landesgrenze bei Neu Wulmstorf im Kreis Harburg bis zur Autobahn A7 bei Hamburg-Moorburg. Die A26 soll die zurzeit wichtigste Straßenverbindung zwischen Stade und Hamburg, die Bundesstraße 73, entlasten.

Mit dem Bau der A26-West könne begonnen werden, sobald die Baufreigabe des Bundes vorliege, teilte die Hamburger Verkehrsbehörde am Donnerstag, 25. April, mit. Zwei noch anhängige Klagen seien außergerichtlich beigelegt worden. Damit sei der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig.

Mit Naturschützern, Obstbauern und Anliegern sei gemeinsam ein Weg gefunden worden, der es erlaube, die Autobahn am Rande der Großstadt, im Vogelschutzgebiet und größten Erwerbsobstbaugebiet des Nordens so verträglich wie möglich zu bauen, erklärte Verkehrssenator Michael Westhagemann (parteilos). (dpa)

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