Berlin. Der Bundesrechnungshof beurteilt die Pläne von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) für eine privatrechtliche Fernstraßengesellschaft skeptisch. „Eines steht jetzt schon fest: Privates Kapital darf nur dann eingebunden werden, wenn es für den Bund wirtschaftlich ist und den Steuerzahler nicht belastet“, sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller am Dienstag in Berlin. Und ob unter diesen Voraussetzungen Renditeerwartungen der Privatwirtschaft immer erreicht werden könnten, dürfe bezweifelt werden.
Schäuble hatte den Ländern im Gegenzug für die zusätzlichen Milliarden im künftigen Finanzausgleich die grundsätzliche Zustimmung zu einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft abgerungen. Ab dem Jahr 2020 soll bei Bundesautobahnen die Aufgaben- und Finanzierungs-Verantwortung allein beim Bund liegen und in einer privatrechtlichen Gesellschaft organisiert sein. Details sind noch offen. Schäuble will privaten Geldgebern wie Versicherungen eine Minderheitsbeteiligung an der neuen Gesellschaft ermöglichen und hat damit teils heftige Kritik auch aus der Koalition ausgelöst.
Der Staat könne sich gegenwärtig fast für null Zinsen Geld zum Bauen leihen. Warum solle er dann zulasten des Haushalts und Steuerzahler teurer werden müssen, sagte Scheller mit Blick auf die geplante Gesellschaft. „Das ist doch gar nicht einzusehen.“ Aktuell seien die Renditeerwartungen an den Kapitalmärkten in Null-Zinszeiten sehr bescheiden: „Das kann sich aber übermorgen schon wieder ändern.“ Scheller kündigte Vorschläge sowie Finanzierungsvarianten, mögliche Organisationsmodelle und Rechtsformen der Gesellschaft an. (dpa)