Berlin. Die Transport- und Logistikverbände AMÖ, BGL, BWVL und DSLV sehen das Versprechen des Bundesverkehrsministeriums bezüglich der Mautharmonisierung in Gefahr. Sie haben am Montag kritisiert, dass die Haushaltspolitiker im Bundestag eine von ihnen vorgeschlagene Änderung des Paragrafen 11 im Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) zur weiteren finanziellen Entlastung der Unternehmen im gewerblichen Güter- und Werksverkehr abgelehnt haben. AMÖ, BGL, BWVL und DSLV hatten in Berlin angeregt, dass der Bund eine gesetzliche Grundlage schafft, um künftig diesen Betrieben wieder obligatorische Maßnahmen im Rahmen der Förderprogramme des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) bezuschussen zu können.
Hintergrund ist, dass das BAG seit 2015 keine Fahrertrainings mehr bezuschusst, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben – also obligatorisch – sind. Der Grund dafür sind Rügen der EU-Kommission und des Bundesrechnungshofs an der Verteilung der Gelder zur Mautharmonisierung. Angedacht hatten die Transport- und Logistikverbände deshalb darüber hinaus eine Verschiebung von bestimmten Lehrgängen und Seminaren in den Förderkatalog des De-Minimis-Programmes des BAG. Dies wäre unionsrechtlich im Prinzip zulässig, erklärte BGL -Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt. Es wurde allerdings ebenso abgelehnt.
Die Änderung des BFStrMG ist notwendig, weil Lastwagen ab Juli 2018 auf allen Bundesstraßen Maut zahlen sollen. In Paragraf 11 des BFStrMG ist aktuell festgeschrieben, dass „jährlich bis zu 450 Millionen Euro von dem verbleibenden Mautaufkommen für die Durchführung von Programmen des Bundes zur Umsetzung der Ziele Beschäftigung, Qualifizierung, Umwelt und Sicherheit in Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs verwendet“ werden. Bei dieser Regelung soll es auch nach der Gesetzesänderung bleiben. Vorgeschriebene Aus- und Weiterbildungen von Lkw-Fahrern sind nach dem Willen der Haushaltspolitiker im Bundestag also weiterhin nicht förderfähig.
AMÖ, BGL, BWVL und DSLV rufen Mitglieder auf
Die Transport- und Logistikverbände monieren, es sei nicht glaubwürdig und akzeptabel, dass man einerseits das Bundesverkehrsministerium auffordere, für eine umfassende Mittelverwendung zu sorgen, gleichzeitig aber die gesetzliche Grundlage dafür nicht schaffe. Eine sinnvolle Verwendung der Haushaltsmittel der Mautharmonisierung würden so verhindert und die Förderprogramme von innen ausgehöhlt. Bis 2014 hatten rund zwei Drittel der Betriebe im Güter- und Werkverkehr staatliche Zuschüsse für Weiterbildungen gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz beantragt. Weil dies inzwischen nicht mehr geht, sind die Förderprogramme des BAG für viele uninteressant geworden und es wird weniger Geld abgerufen.
AMÖ, BGL, BWVL und DSLV rufen nun ihre Mitglieder auf, ihr Wahlkreisabgeordneten auf diesen „Zustand“ anzusprechen und so zu erreichen, dass der Gesetzentwurf nachgebessert wird. (ag)
Wolfgang Trantow