Die vom Bundesrat ohne wesentliche Änderungen gebilligte „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (10. BImSchV) sieht im Kern vor, den Verkauf von sogenannten paraffinischen Diesel-Kraftstoffen aus hydriertem Pflanzenöl (Hydrotreated Vegetable Oil, HVO) an öffentlichen Tankstellen zu erlauben. In Reinform ist dieser Kraftstoff als „HVO 100“ bekannt. An den Zapfsäulen und Zapfpistolen wird an der Stelle, wo ansonsten „B7“, „E5“ oder „E10“ steht, in diesem Fall „XTL – Paraffinischer Diesel“ stehen. Die Lkw-Hersteller haben die meisten jüngeren Motoren für HVO 100 freigegeben.
Die CO2-Minderung von HVO 100 gegenüber Diesel aus Erdöl wird mit 70 bis 90 Prozent beziffert. Die Bundesregierung muss die Änderungsbeschlüsse jetzt noch in den Verordnungstext einarbeiten, bevor er verkündet und in Kraft treten kann. Ob das noch vor dem 1. April gelingt, ist nach aller Erfahrung zweifelhaft.
Der Länder dämpften in einer begleitenden Entschließung aber Erwartungen, HVO und andere Biokraftstoffe könnten die CO2-Probleme im Verkehrssektor lösen. Der Bundesrat begrüße zwar die Bestrebungen der Bundesregierung, alternative Antriebsformen im Verkehr zu stärken. Aufgrund der begrenzten Menge nachhaltiger Ausgangsstoffe, beispielsweise von biogenen Rest- und Abfallstoffen, sowie der Nutzungskonkurrenzen bei diesen Ausgangsstoffen gebe es in der Folge ebenfalls begrenzte Mengenpotenziale nachhaltiger Flüssigkraftstoffe. Diese unterlägen auch ihrerseits Nutzungskonkurrenzen. Damit spielt der Bundesrat offensichtlich auf Bestrebungen von Schienenverkehr und Schifffahrt an, die dort eingesetzten Dieselmotoren ebenfalls auf Betrieb mit HVO umzustellen.