Berlin. Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten „Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ beschlossen. Die darin festgelegten Mautsätze sollen ab 1. Januar 2015 gelten. Sie liegen, wie bereits berichtet, vor allem für die niedrigen Schadstoffklassen Euro 1 und Euro 2 deutlich unter den alten Sätzen. Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 erhalten eine eigene Mautklasse und bezahlen ab 1. Januar einen Mautsatz von 12,5 Cent pro Kilometer (LKW mit zu 3 Achsen). Euro-5-LKW mit bis zu 3 Achsen bezahlen künftig 14,6 Cent.
Nach EU-Recht müssen sich die gewogenen durchschnittlichen Gebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Das vorliegende Gesetz passt die Mautsätze an die Ergebnisse des „Wegekostengutachtens“ an, das im März vorgestellt wurde. Insgesamt ergeben sich laut Gesetzentwurf durch die niedrigeren Mautsätze im Zeitraum 2015 bis 2017 Mindereinnahmen gegenüber dem Finanzplan 2014 bis 2018 von 460 Millionen Euro.
Im Wegekostengutachten wurden unterschiedliche Mauthöhen für Bundesstraßen und Bundesautobahnen vorgeschlagen. Der Gesetzentwurf sieht nun allerdings einheitliche Mautsätze auf Autobahnen und Bundesstraßen vor. „Mit einheitlichen Mautsätzen für Autobahnen und bemautete vierspurige Bundesstraßen vermeiden wir unnötige Bürokratie und halten das Mautsystem praxisnah“, erklärte Bundesverkehrsminister Dobrindt am Mittwoch. Mit der LKW-Maut werden künftig auch die Kosten der Luftverschmutzung angelastet.
Eine Tabelle mit den neuen Mautsätzen im Vergleich zu den bisher geltenen Sätzen können Abonnenten des E-Paper und Premium-Abonnenten direkt herunterladen.
(diwi)