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Bundesgericht überprüft Planungen für umstrittenen Fehmarnbelttunnel

22.09.2020 09:35 Uhr
Bundesgericht überprüft Planungen für umstrittenen Fehmarnbelttunnel
Es sind bis zu sieben Verhandlungstage in Leipzig vorgesehen
© Foto: Schoening/Bildagentur-online/picture-alliance

Ein 18 Kilometer langer Ostseetunnel soll Deutschland mit Dänemark verbinden. Doch die Trasse verläuft durch das Naturschutzgebiet Fehmarnbelt. Umweltschützer fürchten Gefahren für Schweinswale, Seehunde und artenreiche Riffe. Nun ist das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

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Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag mit der Verhandlung über Klagen gegen den umstrittenen Fehmarnbelttunnel begonnen. Es sind bis zu sieben Verhandlungstage in Leipzig vorgesehen. Der Naturschutzbund Nabu, das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung und mehrere Fährunternehmen wenden sich gegen die Planungen für den Ostseetunnel. Sie sehen gravierende Umweltauswirkungen und bezweifeln den Verkehrsbedarf des geplanten Eisenbahn- und Straßentunnels. Die Fährunternehmen befürchten zudem Jobverluste.

Der Nabu hofft, vor Gericht Änderungen an den Plänen durchsetzen zu können, wie der Leiter Meeresschutz des Verbandes, Kim Cornelius Detloff, in Leipzig sagte. „Wir denken, dass wir gute Argumente haben, das Projekt zu hinterfragen.“ Vor allem die geplante Autobahn unter der Ostsee hält der Nabu für unnötig und in Zeiten des Klimawandels auch nicht mehr für angebracht. Vor Beginn der Verhandlung hatte das Bündnis Beltretter in Leipzig protestiert. Die Umweltschützer forderten auf Transparenten einen Stopp des Projekts.

Der 18 Kilometer lange Tunnel soll Puttgarden auf Fehmarn und Rødby auf Lolland verbinden. Deutschland und Dänemark haben das Projekt in einem Staatsvertrag festgeschrieben. Die Fehmarnbeltquerung soll aus Fertigelementen zusammengesetzt werden, die in eine auf dem Meeresboden gegrabene Rinne abgesenkt werden. Dänemark plant, baut und betreibt sie auf eigene Kosten. Auf dänischer Seite besteht auch schon seit 2015 Baurecht. Wann das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil sprechen wird, ist noch offen. (Az.: BVerwG 9 A 7.19) (dpa/ja)

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