Leipzig/Würzburg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch über den umstrittenen sechsspurigen Ausbau der Autobahn 3 (Frankfurt-Nürnberg) bei Würzburg verhandelt. Vier Grundstückseigentümer, die für den Autobahnbau enteignet werden sollen, haben gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Sie bemängeln, dass bei der Auswahl der 5,4 Kilometer langen Trasse zwischen Würzburg-Heidingsfeld und der Gemeinde Randersacker Fehler gemacht worden seien.
Die Kläger und Dutzende Zuschauer aus Würzburg waren zur Verhandlung nach Leipzig gereist. Das Bundesgericht ist in erster und letzter Instanz zuständig. Der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Ulrich Storost, hatte Mittwoch und Donnerstag für die Verhandlung eingeplant. Er kündigte an, dass eine Entscheidung nicht unmittelbar im Anschluss fallen werde, sondern dass er am Ende der Verhandlung einen späteren Verkündungstermin festlegen wolle.
Die Bundesrichter müssen prüfen, ob der knapp 750 Seiten starke Planfeststellungsbeschluss, also die Baugenehmigung der Regierung von Unterfranken, fehlerhaft ist und die Kläger in ihren Rechten verletzt. Die kritisieren, dass die Lärm- und Schadstoffprognosen, die der Baugenehmigung zugrunde liegen, falsch seien. Außerdem favorisieren sie eine andere Trassenführung - statt durch den sogenannten Katzenberg solle die Strecke in einem Tunnel viel weiter südlich durch den Heuchelhofberg führen.
Klägeranwalt Wolfgang Baumann sagte im Prozess, die von den Anwohnern favorisierte Strecke bringe "deutliche Effekte" bei der Lärm- und Schadstoffbelastung. Außerdem führe sie im Vergleich zu anderen Varianten zu einer "Reduzierung der absoluten Baukosten". Bislang ist geplant, Ende 2013 mit den Vorarbeiten für den A3-Ausbau zu beginnen. (Az.: BVerwG 9 A 8.10) (dpa)