Berlin. Die Verkehrspolitiker in der SPD-Bundestagsfraktion befürworten Pläne der Bundesregierung zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft, verlangen aber deren strikte Kontrolle durch Regierung und Bundestag. Damit setzt die Arbeitsgruppe Verkehr der Fraktion einen anderen Akzent als die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) initiierte Kommission unter Leitung des Ökonomen Marcel Fratzscher.
Das Gremium hatte bei der Vorlage des Abschlussberichts im April dafür plädiert, die mehrheitlich dem Bund gehörende Gesellschaft durch Mautgebühren finanzieren zu lassen - mit der Möglichkeit, ohne Staatsgarantie Kredite aufnehmen können. Es sei zu diskutieren, ob eine „eigene Kreditfähigkeit“ der Bundesfernstraßengesellschaft sinnvoll ist“, heißt es dagegen im dem vierseitigen Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe, das der VerkehrsRundschau vorliegt. Klärungsbedarf sehen die Autoren auch bei der Einbindung von privatem Kapital im Rahmen eines öffentlichen Fonds hinsichtlich der Laufzeiten und Renditeerwartungen.
Deutlich unterschiedlich wird zudem die Struktur einer solchen Gesellschaft gesehen. Die Fratzscher-Kommission hatte empfohlen, die Gesellschaft sollte sich „zumindest mehrheitlich in öffentlicher Hand“ befinden, die SPD-Verkehrspolitiker hingegen formulieren, „eine Beteiligung von privaten Anteilseignern an der Gesellschaft schmälert den Einfluss des Bundes und ist damit ausgeschlossen“. Damit übernehmen die Fachpolitiker die abweichende Position der in der Kommission vertretenen Gewerkschaften. Folgerichtig wird für einen Dialog mit den Gewerkschaften und den Bundesländern plädiert, „um die dortigen Interessen eng in den Reformprozess einzubinden“.
Die AG Verkehr befürwortet wie die Kommission eine Änderung des Grundgesetzes, um die Planung, Vergabe, Kontrolle, Durchführung von Neu- und Ausbau sowie den Betrieb und Erhalt der Bundesfernstraßen in einer Hand zu bündeln. Für eine solche Verfassungsänderung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat. Die Auftragsverwaltung der Länder würde praktisch abgeschafft. Bislang dürfen Autobahnen und Bundesstraßen nur vom Bund finanziert werden, während die Länder für Bau und Betrieb zuständig sind. (jök)