München. Seit Ihrer Einführung wird die Anwendung der Logistik-AGB kontrovers diskutiert. Im Verlag Heinrich Vogel ist nun ein Kurzkommentar erschienen, der praxisgerecht erläutert, für wen und in welchen Fällen die Vereinbarung von Logistik-AGB sinnvoll ist. Der kurzfristige Abschluss von Logistikverträgen „auf Zuruf“ barg bisher unüberschaubare Haftungsrisiken. Die neuen Logistik-AGB, die von Professor Wieske von der Hochschule Bremerhaven als Sitzungsleiter des Arbeitskreises „Logistik-AGB“ mitentwickelt wurden, sollen hier sowohl für Logistikdienstleister wie auch für Verlader eine Vertragsgrundlage schaffen, die diese Risiken kalkulierbar machen. Der Kurzkommentar zu den Logistik-AGB erläutert, dass es sinnvoll sein kann die Logistik-AGB vollständig zu vereinbaren, sie jedoch auch als Checkliste oder als Grundlage für individuelle Vertragsvereinbarungen dienen können. Die Regelungen werden kommentiert und rechtliche Begriffe definiert und erklärt. In einem Zusatzteil des Kommentars wird das Versicherungsthema beleuchtet. Rechtsanwalt Peter Kollatz kommentiert das speziell für die Logistik-AGB entwickelte Bedingungswerk, die Schunck-Logistik-Police. In einem dritten Teil erläutert Rechtsanwalt Axel Salzmann, worauf bei Kontraktlogistikverträgen besonders zu achten ist. Der 104 Seiten starke „Logistik-AGB Kurzkommentar“(ISBN: 978-3-574-26064-3) ist für 18,08 Euro bestellbar beim Verlag Heinrich Vogel (http://www.heinrich-vogel-shop.de)
Buchtipp der Woche: Logistik-AGB Kurzkommentar
Jeden Dienstag neu – der Buchtipp der Woche: Heute empfehlen wir die Neuerscheinung „Logistik-AGB Kurzkommentar“ von Professor Thomas Wieske, Peter Kollatz und Axel Salzmann.