Berlin. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat beschlossen, die Auslösewerte für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen und für die Eisenbahnen des Bundes um weitere 3 dB(A) absenken. Die Auslösewerte der Lärmsanierung für Bundesfernstraßen würden zum 1. August 2020 gesenkt. Die entsprechende Absenkung für die Schienenwege soll im Rahmen des Haushalts 2021 festgelegt werden.
Grundsätzlich unterscheide man zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung, heißt es in einer dazu veröffentlichten Pressemitteilung des BMVI. Wenn Straßen neu oder ausgebaut würden, seien Lärmschutzmaßnahmen Teil der Lärmvorsorge. An bestehenden Bundesfernstraßen greife der Lärmschutz dagegen im Rahmen der Lärmsanierung. Wird der Auslösewert überschritten, könnten Anwohner einen Antrag stellen. Abhängig vom Einzelfall sei eine Reihe von Maßnahmen möglich: vom Einbau von Lärmschutzfenstern bis hin zum Bau von Lärmschutzwällen und -wänden. Die Lärmsanierung sei eine freiwillige Leistung des Bundes auf Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen.
Für Straße und Schiene gelten damit auch weiterhin dieselben Auslösewerte. Anwohner von Bundesfernstraßen könnten ab dem 1. August 2020 Anträge einreichen. Im Fall der Bundesschienenwege würden dagegen alle Strecken schalltechnisch neu bewertet und erhalten gegebenenfalls schneller Lärmschutz. Die genauen Auslösewerte für die Lärmsanierung hingen von der Nutzungsart des Gebietes ab. Zum Beispiel müssen bei Wohngebieten künftig anstelle von 57 dB(A) nur noch 54 dB(A) in der Nacht überschritten sein, damit Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden können.
Bemühungen bei der Lärmsanierung in den letzten Jahren
Die Lärmsanierung sei im vergangenen Jahrzehnt bereits mehrfach verbessert worden: Für Bundesfernstraßen wurden die Auslösewerte bereits im Jahr 2010 um 3 dB(A) gesenkt, für Eisenbahnen des Bundes in den Jahren 2015 und 2016 um 5 beziehungsweise 3 dB(A). Das bedeutet für die Straße, dass die Auslösewerte insgesamt um 6 dB(A) gesenkt worden sind – das ist eine Minderung des Lärms, den das menschliche Gehör empfindet, um rund ein Drittel. Im Fall der Schiene wurden die Auslösewerte insgesamt um 11 dB(A) gesenkt – also um mehr als die Hälfte des empfundenen Lärms.
Seit Einführung der freiwilligen Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen im Jahr 1978 habe der Bund insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro investiert. Seit 2015 würden jährlich rund 65 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Die freiwillige Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes gibt es seit 1999. Seitdem habe der Bund insgesamt über 1,4 Milliarden Euro investiert. Im Jahr 2020 würden rund 139 Millionen Euro zur Verfügung stehen. (ja)