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BMDV zeigt keine Bewegung bei der Trassenpreisförderung

06.06.2024 15:06 Uhr | Lesezeit: 4 min
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Michael Theurer teilte mit, dass eine Entlastung von den Trassenpreisen noch geprüft werde
© Foto: Franz Josef

Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) teilte mit, dass eine Entlastung der Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Haushaltsberatungen geprüft werde. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) zeigen sich besorgt.

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Michael Theurer, Parlamentarische Staatssekretär und Schienenverkehrsbeauftragte der Bundesregierung, hat in einem Antwortschreiben an den Branchenverband Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erklärt, dass eine weitere Entlastung der Eisenbahnverkehrsunternehmen von den ab 2025 steigenden Trassenpreisen in den aktuellen Haushaltsberatungen geprüft werde. VDV-Vizepräsident Joachim Berends desillusioniert die Reaktion aus dem Bundesverkehrsministerium bezüglich der Fortführung einer Trassenpreisförderung.

VDV-Vizepräsident desillusioniert

„Wenn es so weitergeht, dann fahren wir den Schienengüterverkehr in Deutschland wirtschaftlich vor die Wand!“, so VDV-Vizepräsident Joachim Berends. „Was eine Prüfung dieses Sachverhalts zum jetzigen Zeitpunkt der Haushaltsberatungen fürs nächste Jahr bedeutet, das wissen wir alle: De facto hat die Bundesregierung damit einer Entlastung der Branche, zum Beispiel durch eine weitere Trassenpreisförderung, eine Absage erteilt. Man nimmt lieber in Kauf, eine Branche zu schwächen, die massive Beiträge zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr leisten könnte, statt sich intensiv mit der Frage zu beschäftigen, wie ein faires und zukunftsfähiges Trassenpreissystem auszusehen hat. Vom zuständigen Ministerium darf und muss man in solchen für die Güterbahnen existenziellen Fragen deutlich mehr erwarten als einen nichtssagenden Hinweis auf die laufenden Haushaltsberatungen. Wo sind dazu die konkreten Pläne und Vorschläge des BMDV?“

Vorgeschlagene Lösungsmaßnahmen

Der VDV hatte in der Vergangenheit einige Lösungsmaßnahmen vorgeschlagen. Dazu zählen neben der Fortführung einer Trassenpreisförderung auch eine geeignete Zuwendung an den Infrastrukturbetreiber. Die Förderung könnte zunächst auf eigenwirtschaftliche Verkehre begrenzt werden. Der Verband habe angeregt, als Einstieg in eine längerfristige Planbarkeit eine Trassenpreisförderung zunächst für zwei Jahre, langfristig für zehn Jahre seitens des Gesetzgebers sicherzustellen. Zudem könne der Bund als Eigentümer der Infrastruktur allen Eisenbahnverkehrsunternehmen auch ein positives Signal senden, wenn er beispielsweise auf die maximal zulässige Verzinsung seines hierfür eingesetzten Kapitals verzichte.

Sorge um finanziellen und gesetzlichen Rahmen

Bei einer gemeinsamen Veranstaltung äußern der DSLV und der VDV ihre Sorgen über die finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen des Schienengüterverkehrs in Deutschland. Forderungen nach Modernisierung des Rechtsrahmens und Reduzierung der Bürokratiebelastungen wurden laut. Niels Beuck, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DSLV konkretisiert: „Anhaltende Infrastrukturmängel und ein schwerfälliger Rechtsrahmen überlagern die im Grundsatz gute Zusammenarbeit zwischen Speditionen und Eisenbahnverkehrsunternehmen. Dadurch wird viel Potenzial verspielt, große Gütermengen effizient zu transportieren. Für den Logistiksektor bestehen auch nach wie vor zu wenig Anreize für eine Verlagerung.“ Ulla Kempf, VDV-Geschäftsführerin Eisenbahn ergänzt mit Blick auf die Mittelanmeldung des Bundesverkehrsministeriums beim Finanzminister: „Die Trassenpreisförderung muss für 2025 so erhöht werden, dass die Preissteigerungen mindestens auf dem hohen Niveau von 2024 gehalten werden können."

Hintergrundinformationen zu dem Thema:

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