Das Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) soll fortgesetzt werden. Unternehmen werden damit künftig beim Aufbau von gewerblich genutzten Schnellladepunkte und den dafür notwendigen Netzanschlüssen für E-Pkw und E-Lkw wieder unterstützt. Dafür stehen Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung. Das BMDV-Förderprogramm richtet sich an die Transport- und Logistik-, Handwerks- und Gewerbebranche und weitere gewerbliche Flottenanwender wie auch Mietwagen- und Carsharing-Anbieter oder Pflegedienste. Neben Ladepunkten für E-Pkw werden auch Ladepunkte speziell für E-Lkw unabhängig von der Fahrzeugförderung begünstigt.
Details zur Förderung
- Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag stellen, Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit stellen einen eigenen Antrag.
- Das Maximum aller Anträge von verbundenen Unternehmen beträgt einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro.
- Unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnellladepunkte ist die Förderung pro Antrag auf 5 Millionen Euro begrenzt.
- Kleine und mittlere Unternehmen können eine Förderquote von bis zu 40 Prozent bekommen, Großunternehmen bis zu 20 Prozent.
- Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, den die DC-Ladeleistung des Ladepunktes bestimmt. Bei einer Ladeleistung von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von über 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro.
- Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
- Ausgaben für Planungsleistungen Dritter oder eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur sind ausgeschlossen.
- Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
- Der erforderliche Strom muss von erneuerbaren Energien kommen.
- Eine Verbindung mit weiteren Fördermitteln ist nicht gestattet.
- Die Beschaffung und Installation muss in 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgt sein (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Förderanträge ab 3. Juni
Das BMDV hat das Förderprogramm im September 2023 gestartet. Etwa die Hälfte des bisherigen Fördervolumens entfällt auf die Errichtung von Ladeinfrastruktur für den Einsatz von Nutzfahrzeugen. Auch weiterhin sind Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft oder Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung dazu berechtigt, Anträge zu stellen. Förderfähig sind Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung oder Ausgaben für den Netzanschluss und Installationen elektrischer Leitungen und Anschlüsse einschließlich Tiefbau. Das Antragsportal wird am 3. Juni wieder geöffnet. Anträge können über den Projektträger Jülich gestellt werden.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren
Bundesminister Dr. Volker Wissing sagte: „Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Deshalb investieren wir weitere 150 Millionen Euro in den Aufbau von gewerblicher Schnellladeinfrastruktur. Die Förderung kommt insbesondere auch der Transport- und Logistikbranche zu Gute. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von unserer Förderung, da die Umstellung auf eine klimafreundliche Flotte mit hohen Investitionen verbunden ist. Mit unserer Förderung unterstützen wir bei dem Aufbau einer eigenen Schnellladeinfrastruktur und begleiten die Unternehmen so bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität.“