Die Wasserstoffförderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sei „nicht grundsätzlich gestoppt“, allerdings werde „vom BMDV bis auf Weiteres keine neuen Wasserstoff-Förderbescheide bewilligt oder neue Verträge eingegangen“. Dies antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU. Eine Ausnahme könne im Falle einer zeitlichen Unabweisbarkeit „ausschließlich nach Freigabe durch die Staatssekretärsebene“ erfolgen. Bereits laufende Förderprojekte in diesem Themenbereich würden nach den bestehenden Vorschriften bearbeitet, schreibt die Regierung. Etwaige Änderungsbescheide bedürften einer Freigabe durch die Staatssekretärsebene.
Begrenzte Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
Was den von der Unionsfraktion angesprochenen „Wasserstoffhochlauf im Verkehrssektor“ angeht, so teilt die Bundesregierung mit, dass für die Bewilligung der noch offenen Anträge, die im Rahmen der Förderaufrufe für die Errichtung von Wasserstofftankstellen und Elektrolyseanlagen im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie Phase II eingegangen sind, keine Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. „Die Anträge müssen daher abgelehnt werden“. Wegen des eingeschränkten Haushalts sei derzeit nicht absehbar, „ob ein weiterer Förderaufruf für die Errichtung von Elektrolyseanlagen veröffentlicht werden kann“. Kurzfristig seien keine neuen Förderprogramme zur Stärkung der Wasserstoffmobilität in Planung, heißt es in der Antwort.