Berlin. Für Lkw und Lkw-Kombinationen mit emissionsfreien Antrieben sollen die Gewichtsgrenzen um bis zu zwei Tonnen angehoben werden, um das höhere Leergewicht auszugleichen. Das sieht ein Entwurf des Verkehrsministeriums zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vor, der Ende vergangener Woche dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt wurde. Außerdem ist geplant, die Sonderregelungen für den Lkw-Transport im Kombinierten Verkehr feiner auszudifferenzieren und die Beförderung von 45-Fuß-Containern zu erleichtern.
Im einzelnen darf künftig das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Kombination unter Beachtung der Achslasten um bis zu zwei Tonnen überschritten werden, wenn es über einen emissionsfreien Antrieb im Sinne der einschlägigen EU-Verordnungen – de facto nur Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge – verfügt und deshalb schwerer ist als ein vergleichbares konventionelles Fahrzeug. Fahrzeugen mit anderen alternativen Antrieben – zum Beispiel Erdgasantrieb – bekommen wie schon bisher einen Bonus von einer Tonne. Die entsprechende Option in der EU-Richtlinie über Maße und Gewichte war Ende 2018 durch die 55. Ausnahmeverordnung zur StVZO umgesetzt worden.
Vom Güterkraftverkehrsverband BGL ist zu hören, dass man die Neuregelung dort begrüßt. Bisher galt der Gewichtsbonus nur für das Kraftfahrzeug selbst, nicht aber für Kombinationen.
Für den Lkw-Transport im kombinierten Verkehr werden die Gewichtsgrenzen künftig differenziert: Während es für dreiachsige Zugmaschine und zwei- oder dreiachsigem Auflieger beim 44-Tonnen-Limit bleibt, wird es künftig ermöglicht, auch Kombinationen aus zweiachsiger Zugmaschine und dreiachsigem Auflieger mit einem Gewichtslimit von 42 Tonnen zu bilden. Beide Varianten dürfen mit bis zu 45-Fuß-Behälterlänge fahren. Dafür werden die bisherigen Ausnahmeregelungen zum Transport von 45-Fuß-Behältern dauerhaft in die StVZO übernommen. Sattelzüge mit 45-Fuß-Containern dürfen also 16,65 Meter statt der sonst gültigen 16,50 Meter lang sein.
Sofern der Bundesrat zustimmt, können die Neuregelungen möglicherweise schon Ende September in Kraft treten. (roe)