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Binnenschiffe können in Köln bald wieder festmachen

19.04.2018 15:45 Uhr
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Im Kölner Rheinauhafen sollen künftig auch wieder Binnenschiffer an Land gehen können
© Foto: Oliver Berg/dpa/picture-alliance

Binneschiffer, die einkaufen oder zum Arzt müssen, können dafür bald wieder im Kölner Rheinauhafen festmachen. Dafür sollen nun neue Dalben errichtet werden.

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Köln. Bei den Verhandlungen um die Wiederherstellung von Anlegemöglichkeiten für Binnenschiffe im Bereich des Kölner Rheinauhafens wurde ein Durchbruch erzielt: Die Stadt Köln, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und die Häfen und Güterverkehr Köln (HGK) verständigten sich darauf, dass durch die Installation von Dalben im Rheinauhafen als Festmachvorrichtung Landgänge wieder ermöglicht werden sollen.

Darauf habe man sich nach Auskunft der HGK bei einem Treffen der beteiligten Parteien am Mittwoch geeinigt. In den kommenden Monaten sollen alle notwendigen Vorbereitungen, wie beispielsweise eine Kampfmittelerkundung vor Beginn der Buamaßnahmen, getroffen werden. Zudem solle eine Regelung für die nachhaltige Sicherung der Landgangsmöglichkeit für die Binnenschiffer vereinbart werden.

Vorläufig besteht das Festmachverbot weiter

Außerdem würden unterschiedliche Konstruktionsmodelle und Gestaltungen der für den Landgang erforderlichen Konstruktion und der Dalbenausbildungen geprüft. Dabei müssten auch die bestehenden Stromtankstellen der Rheinenergie in das Konzept integriert werden. Diese Maßnahmen seien nicht adhoc umzusetzen. Daher gelte das vorläufige Festmachverbot für die Binnenschifffahrt im Rheinauhafen weiterhin. Ersatzweise können die Schiffe für notwendige Ruhepausen oder Landgänge im Niehler Hafen kostenlose Liegeplätze nutzen.

Im Dezember 2017 und im Januar 2018 war es an der Kaimauer im Rheinauhafen zu zwei schweren Unfällen gekommen: Nachdem dort liegende Binnenschiffe Festmachvorrichtungen aus der Mauer gerissen hatten, sprach die als Eigentümerin zuständige HGK im Februar ein Festmachverbot aus. Für die Binnenschifffahrt bedeutete das Verbot eine weitere Einschränkung der ohnehin knappen Liegeplätze am Rhein.

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