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Billiger Bahnstrom für EU-Kommission kein Problem

20.01.2014 10:44 Uhr
Billiger Bahnstrom für EU-Kommission kein Problem
Die Bahnunternehmen in Deutschland profitieren von einer weitgehenden Befreiung von der EEG-Umlage
© Foto: Picture Alliance/Bildagentur online

Im Beihilfeverfahren gegen Deutschland wegen der umstrittenen Befreiung energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage zielt die EU-Kommission nicht auf die Bahnen ab.

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Brüssel. Im Streit zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission wegen der weitgehenden Befreiung energieintensiver Unternehmen von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland steht der Schienenverkehr nicht im Fokus der Kommission. „Die Bahn wird von der Kommission nicht erwähnt“, bestätigte ein Sprecher der Deutschen Bahn (DB) gegenüber der VerkehrsRundschau. Die EU-Kommission sieht in verbilligten Strompreisen für die Bahn also keine unerlaubten staatlichen Beihilfen - anders, als in anderen Industriezweigen.

Die EU-Kommission hatte deshalb am 18. Dezember ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Sie will prüfen, ob die weitgehende Befreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage das EU-Beihilfegesetz missachtet. Nach anfänglichem Protest scheint die Bundesregierung dem Druck aus Brüssel jetzt nachzugeben und Änderungen an der Befreiung von stromintensiven Unternehmen zu erwägen. Dabei denkt sie auch an die Bahn. DB-Chef Rüdiger Grube kündigte daraufhin vergangene Woche an, dass eine Belastung der DB mit der EEG-Umlage zu einem Preisanstieg um zehn Prozent bei Fahrkarten führen könnte. Allein für die Deutsche Bahn entstünden Mehrkosten in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr.

Parallel zu dem Verfahren gegen Deutschland will die EU-Kommission grundsätzlich die Möglichkeiten staatlicher Förderungen von erneuerbaren Energien neu regeln. Dazu läuft noch bis Mitte Februar eine öffentliche Befragung. Das geplante Gesetz soll dem gestiegenen Anteil der erneuerbaren Energien Rechnung tragen. „Angesichts steigender Marktanteile und sinkender Kosten der erneuerbaren Energien sollten staatliche Beihilfen schrittweise auf eine marktfreundlichere Förderung erneuerbarer Energien in Form von Marktprämien oder Zertifikaten übergehen“, heißt es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission. (kw)

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