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EEG-Umlage: Bahn bildet keine Rückstellungen

09.12.2013 17:26 Uhr
EEG-Umlage: Bahn bildet keine Rückstellungen
Nach dem Willen der Großen Koalition sollen Bahnen auch künftig weitgehend von der EEG-Umlage befreit bleiben
© Foto: Picture Alliance/Bildagentur online

Laut Medienberichte plant die EU-Kommission ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland weil die Befreiung energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage eine unerlaubte staatliche Beihilfe sein könnte.

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Berlin. Nach Berechnungen der Deutschen Bahn würde die Abschaffung der EEG-Umlagebefreiung für energieintensive Unternehmen für die Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland eine Mehrbelastung von 570 Millionen Euro pro Jahr bedeuten. Zwar haben Union und SPD im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass die Bahnunternehmen auch weiterhin von der Begünstigung profitieren sollen. Allerdings könnte ein von Brüssel eingeleitetes Verfahren den Plänen der künftigen Regierung einen Strich durch die Rechnung machen. Laut Medienberichten plant EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia noch im Dezember die Eröffnung eines Beihilfeverfahrens gegen Deutschland. Grund sind die umstrittenen Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Bei der Deutsche Bahn sieht man die Brüsseler Pläne gelassen. Rückstellungen für etwaige Rückzahlungen werden nicht gebildet. „Solange kein Beschluss vorliegt, kann das nicht umgesetzt werden,“ sagte ein Bahnsprecher. Es gebe derzeit keinerlei Basis für solche Berechnungen.

Die Belastungen durch die EEG-Umlagen für die stromintensive Bahn werden ab kommenden Jahr ohnehin deutlich steigen. Laut Bahn muss das Unternehmen Mehrkosten von 36 Millionen Euro tragen, weil Strom, der aus eigenen Kraftwerken stammt und bisher von der EEG-Umlage befreit war, künftig auch EEG-pflichtig ist. Weil die EEG-Umlage ab Januar zudem von 5,28 auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde steigt, stehen Mehrkosten von insgesamt 58 Millionen Euro ins Haus.

Mit der EEG-Umlage werden die Kosten, die aus der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen entstehen, auf die Stromendverbraucher verteilt. Energieintensive Unternehmen - und dazu zählen auch Bahnunternehmen - sind von der EEG-Umlage weitgehend befreit. Für Schienenbahnen gilt ein Stromverbrauch von 10 GWh pro Jahr als Voraussetzung für die Ausnahmeregelung. Sie sieht vor, dass für 10 Prozent des Stromverbrauchs der normale Satz der EEG-Umlage bezahlt werden muss – ab 1. Januar 2014 sind das 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Für den übrigen Verbrauch beträgt die EEG-Umlage 0,05 Cent pro Kilowattstunde. (diwi)

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