Soltau. Er könne nur empfehlen, Einsprüche gegen die Gebührenbescheide einzulegen, wenn man die Maut zahle, äußerte sich der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) Karlheinz Schmidt unter anderem bei der Jahreshauptversammlung des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen in Soltau. Der BGL sei überzeugt, so Schmidt, dass die Gebührenbescheide in dieser Form nicht Bestand hätten, da die Grundlagen nicht sauber gerechnet seien. „Wer solche Milchmädchenrechnungen abliefert, muss sich nicht wundern, wenn er vom Gericht abgewatscht wird“, kommentierte er das Wegekostengutachten, das vom Oberverwaltungsgerichts NRW als nichtwirksame Rechtsgrundlage für die Mauterhebung beurteilt wurde. Vorausgegangen war die Klage eines Unternehmers. Der BGL, der ebenfalls eine Mautklage angestrengt hat, „bleibt hier weiter dran“, so Schmidt. Man sei gespannt, was das Urteil des Oberverwaltungsgerichts letztlich bedeute, erklärte er.
Bereits 2009 hatte der BGL ein Vorbehaltsschreiben an das BAG empfohlen, mit dem Unternehmer sich vorbehalten können, eine gerichtlich für unzulässig erklärte Autobahnmaut zurückzufordern. Momentan sind die rechtlichen Folgen des aktuellen Urteils unklar, da die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. (bb)
Thorsten Schricker