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BG Verkehr für automatisches Wiedereinschalten von Assistenzsystemen

17.07.2017 15:38 Uhr
BG Verkehr für automatisches Wiedereinschalten von Assistenzsystemen
Manche Fahrer deaktivieren ihren Notbremsassistenten manuell. Das ist jedoch nicht unproblematisch
© Foto: Daimler

Die Berufsgenossenschaft fordert, dass sich deaktivierte Systeme nach einem festgelegten Zeitintervall von selbst wieder aktivieren.

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München. Die BG Verkehr macht sich dafür stark, dass sich manuell deaktivierte Assistenzsysteme wie der Notbremsassistent im Lkw automatisch wieder einschalten. Als Grund führt die Berufsgenossenschaft einen besseren Schutz vor schweren Unfällen an. Seit 2015 ist in neu zugelassenen Lkw und Bussen die Ausstattung mit Elektronischem Stabilitätsprogramm, Spurhaltesystem und Notbremsassistent Pflicht. Manche Fahrer deaktivieren die Systeme allerdings, was fatale Folgen haben kann.

Die BG Verkehr appelliert deshalb an alle Fahrer, deren Fahrzeuge mit solchen Systemen ausgestattet sind, dieses Angebot an Sicherheit zu nutzen und das System nicht abzuschalten. Zusätzlich erhebt sie die Forderung, die Systeme so auszustatten, dass sie sich nach einem festgelegten Zeitintervall automatisch wieder einschalten, wenn der Fahrer sie deaktiviert hat. Nur dann könnten sie im Notfall ihre Schutzwirkung entfalten, machte die BG deutlich.

Auch Dobrindt setzt sich ein

Gemeinsam mit dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und der KRAVAG Versicherungen hatte die BG Verkehr bereits vor mehreren Jahren in ihrer Aktion „Sicher. Für dich. Sicher. Für mich“ gezeigt, dass Unfälle durch den Einsatz von Fahrerassistenzsystemen verhindert werden können. Auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte sich kürzlich auf EU-Ebene für eine strengere Regelung ein und gefordert, dass Notbremsassistenzsysteme in Nutzfahrzeugen künftig ab einer Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern nicht mehr vom Fahrer abgeschaltet werden dürfen und sich bei einer Abschaltung nach einer gewissen Zeit automatisch wieder aktivieren.

Zunehmend urteilen auch Gerichte härter, wenn Fahrerassistenzsysteme abgeschaltet werden und es dadurch zu einem Unfall kommt, berichtet die BG. So sei ein Lkw-Fahrer zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, der ungebremst auf ein Stauende aufgefahren war. Der Fahrer sei abgelenkt gewesen und habe das automatische Abstandsbremssystem ignoriert oder abgeschaltet, befanden die Richter am zuständigen Amtsgericht Hersbruck.

Auch an die Unternehmer hat die BG Verkehr eine klare Botschaft: Sie sollten Sorge dafür tragen, ihr Fahrpersonal verstärkt auf die Konsequenzen hinzuweisen, die ein Abschalten der Systeme haben können. Dabei gehe es nicht nur um empfindliche Strafen, sondern bei einem Unfall auch um möglicherweise lebenslange Gewissensbisse.

Wie Assistenzsysteme zur Unfallverhütung beitragen und was Sie sonst noch tun können, um Unfälle zu vermeiden, erfahren Sie in unserem Weiterbildungsportal in der Online-Unterweisung "Unfallverhütung": weiterbildung.verkehrsrundschau-plus.de

(sno)

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