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Betz-Prozess: Kreienhop gesteht Bestechung

21.03.2007 16:17 Uhr

Im Prozess gegen das Speditionsunternehmen Willi Betz hat der Staatsanwalt für den suspendierten BAG-Vizepräsidenten Rolf Kreienhop eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung gefordert

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Stuttgart. Im Prozess gegen das Reutlinger Speditionsunternehmen Willi Betz hat der Staatsanwalt am Mittwoch in Stuttgart für Rolf Kreienhop eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Der mittlerweile suspendierte Vizepräsident des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) hatte am Vormittag vor dem Landgericht eingeräumt, dass die Vorwürfe der Bestechlichkeit gegen ihn zum Großteil zutreffend seien. Der Oberstaatsanwalt sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte von der Firma Betz einen Mercedes angenommen und dafür Dienstgeheimnisse seines Amtes verraten hat. Selbst der Hauptangeklagte Thomas Betz habe im Verfahren bereits zugegeben, dem damaligen Vizepräsidenten das Auto unentgeltlich übergeben zu haben, stellte der Oberstaatsanwalt fest. Dass damit Gegenleistungen verbunden waren, sah er als hinreichend erwiesen an. Damit läge ein besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit vor, zumal der Mitangeklagte offenbar versucht habe, seine Verbindungen zur Firma Betz gegenüber seinem Arbeitgeber zu verschleiern. „Die Konsequenzen, die Sie zu erwarten haben, stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen, die Sie mit dem Mercedes im Wert von rund 32.000 Euro erhalten habe“, zeigte sich der Staatsanwalt verwundert über Kreienhop. „Wieso lassen Sie sich wegen solcher Peanuts auf ein derartiges Risiko ein?“ fragte er ihn und bedauerte zugleich, dass sein Geständnis viel zu spät komme. Dem hohen Bundesbeamten drohen bei einer Verurteilung der Verlust des Beamtenstatus sowie seiner gesamten Pensionsansprüche. Die Verteidigung plädierte für eine Freiheitsstrafe auf Bewährung unterhalb eines Jahres. „Mein Mandant steht vor dem Scherbenhaufen seiner Existenz“, sagte der Verteidiger. Es sei allerdings nicht eindeutig nachzuweisen, dass es für das Auto eine tatsächliche Gegenleistung an die Firma Betz gegeben habe. Damit handele es sich nicht um Bestechlichkeit sondern nur um Vorteilsannahme, sagte der Verteidiger. Rolf Kreienhop selbst zeigte sich bereits am Vormittag geständig und gab zu, dass sein Näheverhältnis zur Firma mit seiner Funktion im Bundesamt für Güterverkehr nicht vereinbar war. Ein Urteil in diesem vom Hauptverfahren abgetrennten Fall wird am Freitag (23. März) erwartet. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten Thomas Betz soll am Mittwoch (28. März) fortgesetzt werden. (dpa)

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