Brüssel. Die meisten belgischen See- und Binnenhäfen haben Einspruch gegen die Entscheidung der EU-Kommission vom 27. Juli eingelegt, ab kommendem Jahr die in Belgien übliche Unternehmenssteuer zu bezahlen. Die Häfen der südbelgischen Region Wallonie und der Hauptstadtregion Brüssel haben diesen Einspruch schon eingelegt, die flämischen Häfen Antwerpen und Seebrügge wollen dem Beispiel folgen, berichtet die belgische Wirtschaftszeitung „L'Echo”. Zurzeit sind die belgischen Häfen von der Zahlung der Unternehmenssteuer befreit.
Die EU-Kommission hatte die Befreiung von dieser Steuer seit 2013 beanstandet, die belgische Regierung sie jedoch immer wieder verteidigt. Die Häfen würden von der öffentlichen Hand verwaltet und müssten deshalb nicht den Regeln des freien Wettbewerbs unterzogen werden, so die Argumentation Belgiens und der Häfen. Die EU-Kommission sieht das anders. Ihrer Auffassung nach würden von den Häfen wirtschaftliche Interessen verfolgt, weshalb die Befreiung von der Unternehmenssteuer zu Wettbewerbsverzerrung führe.
Emile-Louis Bertrand, Generaldirektor des Hafens von Lüttich, fasst die Kritik der Häfen an dem Beschluss der EU-Kommission laut „L'Echo” wie folgt zusammen: „Einerseits fordert Europa, dass wir alles dafür tun, um eine Alternative zum Straßengütertransport zu gestalten. Gleichzeitig fordert sie aber auch, Steuern auf das Geld zu erheben, das für die nötigen Investitionen vorgesehen ist. Dieses Geld, das vom Staat eingezogen werden soll, würde uns ermöglichen, die wirtschaftlichen Aktivitäten zu gestalten.” Der Einspruch der belgischen Häfen wird jetzt vom Gericht der Europäischen Union behandelt. (kw)