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Bei der PKW-Maut sind noch praktische Fragen offen

09.07.2014 12:32 Uhr
Bei der PKW-Maut sind noch praktische Fragen offen
Beim Thema PKW-Maut sind noch viele Fragen zu klären
© Foto: Picture Alliance/Chromorange/Christian Ohde

Die Rahmenbedingungen der Abgabe sind soweit klar. Doch wie sieht es mit Kontrollen aus und was wird auf die Vignetten gedruckt?

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Berlin.  Bei der geplanten PKW-Maut auf sämtlichen deutschen Straßen sind noch viele Fragen offen - darunter auch einige ganz praktische.

KONTROLLEN: Eine Vignettenpflicht muss kontrolliert werden. Wie und von wem genau, das soll noch festgelegt werden. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verwies darauf, dass die bestehende LKW-Maut vom Bundesamt für Güterverkehr überwacht werde. Daneben gibt es auch die Polizei. Eine Rolle spielen solle zudem, wo Schwerpunkte bei den Kontrollen gelegt werden - in den Kommunen oder zum Beispiel auf Autobahnraststätten. Kommen sollen auch Geldbußen für Verstöße gegen die Vignettenpflicht - mögliche Summen sind aber noch unklar.

VIGNETTEN I: Was genau auf die Vignetten gedruckt werden könnte, steht noch nicht fest. Klar ist, dass es eine ganze Modell-Palette geben dürfte. Neben Jahresvignetten sind für ausländische Wagen auch Kurzzeit-Vignetten für zehn Tage und für zwei Monate vorgesehen. Bei den Jahresvignetten hängt der Preis von Motorgröße und Ökoklasse ab.

Dafür sind verschiedene Farben vorgesehen, um Sichtkontrollen zu erleichtern, wie Dobrindt sagte - damit man eine billigere Vignette für einen Elektro-Kleinwagen nicht auf eine schwere Limousine klebt.

VIGNETTEN II: Welche Behörde mehr als 40 Millionen Jahresvignetten an heimische Wagenhalter verschicken soll, muss noch bestimmt werden. Logistisch sei das möglich, versichert Dobrindt. Dass Inländer überhaupt Gebührenmarken brauchen, ohne die sie den Wagen ja gar nicht bewegen dürften, liegt an der geplanten Gleichbehandlung mit ausländischen Fahrern - Vignetten kaufen sollen eben alle. (dpa)

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KOMMENTARE


John C. Albrecht

10.07.2014 - 12:23 Uhr

Eine PKW-Maut ausschließlich von Ausländern zu erheben, ist eine Ungleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer. Entweder bezahlen alle Verkehrsteilnehmer eine Maut, oder keiner. Besonders für Grenzgänger in an Deutschland angrenzenden Gebieten kommt eine einseitig erhobene Maut einer Straferhebung gleich. Das deutsche Gewerbe wirbt für Aufträge der Kundschaft aus grenznahen Gebietenm, wie der Nordwest-Schweiz, aber diese Kundschaft wird einseitig bestraft. Die deutsche Regierung sollte sich das Vignetten-System der Schweiz als Beispiel nehmen.


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