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Bahnlärm soll für Schallschutz genauer berechnet werden

19.09.2014 13:39 Uhr
Bahnlärm soll für Schallschutz genauer berechnet werden
Die Lärmbelastung durch Züge soll künftig genauer berechnet werden
© Foto: fotolia.com/Mumpitz

Der Bundesrat hat eine neue Verordnung gebilligt, bei der Lärmwerte direkt an den Schienen sowie in vier und fünf Metern Höhe in die Berechnung einfließen.

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Berlin. Zur Planung des Schallschutzes an Bahntrassen soll Zuglärm künftig genauer berechnet werden. Das sieht eine Verordnung der Bundesregierung vor, die der Bundesrat am Freitag billigte. Damit sollen mehr als 20 Jahre alte Vorschriften an den Stand der Technik angepasst werden.

Unterschieden werden demnach ab 1. Januar 2015 Geräusche mit hoher Frequenz wie von ICE-Stromabnehmern und tiefe Geräusche wie die von Güterwaggons. Berücksichtigt werden soll Lärm direkt an den Schienen sowie in vier und fünf Metern Höhe. Nach dem Willen der Länder soll die Bundesregierung dem Bundestag alle zehn Jahre über die Umsetzung und eventuelle weitere Maßnahmen berichten. (dpa)

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