Berlin. Zur Planung des Schallschutzes an Bahntrassen soll Zuglärm künftig genauer berechnet werden. Das sieht eine Verordnung der Bundesregierung vor, die der Bundesrat am Freitag billigte. Damit sollen mehr als 20 Jahre alte Vorschriften an den Stand der Technik angepasst werden.
Unterschieden werden demnach ab 1. Januar 2015 Geräusche mit hoher Frequenz wie von ICE-Stromabnehmern und tiefe Geräusche wie die von Güterwaggons. Berücksichtigt werden soll Lärm direkt an den Schienen sowie in vier und fünf Metern Höhe. Nach dem Willen der Länder soll die Bundesregierung dem Bundestag alle zehn Jahre über die Umsetzung und eventuelle weitere Maßnahmen berichten. (dpa)