Leipzig. Das Eisenbahn-Bundesamt darf von der Deutschen Bahn umfassende Erklärungen zur Verwendung öffentlicher Gelder fordern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden.
In dem Streit ging es um Zuschüsse von mehr als drei Milliarden Euro an die DB Netz. Das Eisenbahn-Bundesamt verlangte eine Aufschlüsselung, wie die Gelder innerhalb des DB-Konzerns genau eingesetzt worden sind. Die DB Netz lehnte die Aufschlüsselung ab.
Das Bundesamt erließ einen Auskunftsbescheid. Wie das Bundesverwaltungsgericht mitteilte, dürfe die Aufsichtsbehörde auf diesem Wege Informationen einfordern, um ihrer Überwachungsaufgabe nachkommen zu können. (Aktenzeichen.: BVerwG 6 C 39.10) (dpa)