Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat gegen ein gebietsfremdes Transportunternehmen Strafanzeige gestellt. Es bestehe der Verdacht, dass gefälschte Bescheinigungen über den Einbau von Erdgastanks in einen Lkw vorgelegt wurden, teilte das BAG am Montag mit. Die Tanks seien zu klein und eine Befreiung von der Lkw-Maut demnach hinfällig. In Deutschland sind aktuell Lkw mit Gasantrieb bis 2023 von der Maut befreit.
In dem betreffenden Fall hatte der Kontrolldienst der Behörde festgestellt, dass das für eine Befreiung von der Lkw-Maut erforderliche Mindestfassungsvermögen der Erdgastanks von insgesamt 300 Litern nicht erreicht war. Die bei der Kontrolle vorgelegten sogenannten Homologationsbescheinigungen wiesen laut BAG ebenfalls nicht die erforderliche Anzahl beziehungsweise Größe an Erdgastanks aus.
Der darauffolgenden Mautnacherhebung habe das Unternehmen mit Hinweis auf eine Mautbefreiung wegen Erdgasantriebs laut der Behörde widersprochen und übersandte als Nachweis Kopien von Homologationsbescheinigungen. Der Aussteller der Bescheinigungen teilte auf Nachfrage des BAG allerdings mit, die von dem Unternehmen vorgelegten Nachweise entsprächen nicht den Originalen.
Mit der Folge, dass das Bundesamt Strafanzeige wegen des Verdachts einer Straftat nach § 269 StGB stellte. Das BAG weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass sämtliche Fälle zur Anzeige gebracht würden, in denen der Verdacht besteht, dass gefälschte Bescheinigungen vorgelegt werden, um sich der Mautpflicht zu entziehen. (sn)