Köln. Für 2018 passt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Förderung von Reifen im Rahmen des De-Minimis-Programmes an die geänderten gesetzlichen Vorgaben an. Wie die Behörde am Mittwoch kurz vor Antragsstart (8. Januar 2018) mitteilte, gelten Winter- beziehungsweise Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung und Herstellungsdatum ab 1. Januar 2018 nicht mehr als Winterreifen.
Für eine Förderung hat dies laut BAG folgende Auswirkungen:
• Winter-/Ganzjahresreifen mit Bergpiktogramm und Schneeflocke als Kennzeichnung (3PMSF) sind für die Antriebsachse obligatorisch und können daher nur noch unter 1.9 des Maßnahmenkatalogs der De-Minimis-Förderrichtlinie bezuschusst werden (bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben); auf den anderen Achsen ist eine Förderung nach 1.3 des Maßnahmenkatalogs der De-Minimis-Förderrichtlinie (bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) möglich
• Winter-/Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung mit Herstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 2017 können noch als Winterreifen auf allen Achsen, die nicht die Antriebsachsen sind, unter 1.3 des Maßnahmenkatalogs der De-Minimis-Förderrichtlinie (bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) bezuschusst werden; auf den Antriebsachsen sind sie nur nach 1.9 des Maßnahmenkatalogs der De-Minimis-Förderrichtlinie (bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) förderfähig, da Winterreifen auf diesen Achsen vorgeschrieben sind
• Winter-/Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung und Herstellungsdatum ab 1. Januar 2018 gelten nicht mehr als Winterreifen und sind nur noch unter 1.9 des Maßnahmenkatalogs der De-Minimis-Förderrichtlinie (bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) förderfähig
Das heißt, im Vergleich zum Förderjahr 2017 gibt es für die Anschaffung von Winter-/Ganzjahresreifen mit Bergpiktogramm und Schneeflocke künftig weniger Geld vom BAG, weil diese inzwischen vorgeschrieben und nicht mehr überobligatorisch sind. Eine Zusammenfassung bzw. ein Schaubild der Änderungen finden Sie unterhalb des Artikels zum Herunterladen.
Hintergrund der Änderung
Das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte ist Pflicht für alle Winterreifen, die ab 1. Januar 2018 hergestellt werden. Das bisherige M+S-Zeichen reicht dann für neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus. Für noch bis 31. Dezember 2017 produzierte M+S-Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024 – sie dürfen auch bei winterlichen Bedingungen weiter verwendet werden. Der gesetzlichen Änderung liegt ein höherer Qualitätsanspruch zugrunde: Während für die Bezeichnung M+S keine einheitlichen Prüfkriterien erforderlich sind, müssen Reifen für das Alpine-Symbol bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee Mindeststandards erfüllen. (ag)
- De Minimis 2018, Reifen-Förderung, Tabelle (22.7 KB, PDF)