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Förderung: BAG ändert Stichtag für Halternachweis

11.09.2017 14:16 Uhr
Geldscheine, Hand, Frau, zählen, Förderung, Euro
Fördermittel aus den Programmen „De-Minimis“ und „Weiterbildung“ können Unternehmen, die Güterverkehr mit Lkw ab 7,5 Tonnen durchführen, im Januar 2018 wieder neu beantragen
© Foto: Christin Klose/dpa/picture-alliance

Für Gelder aus den Programmen „De-Minimis“ und „Weiterbildung“ ist in der neuen Förderperiode die Zahl der schweren Lkw zum 1. Dezember 2017 maßgeblich für die Berechnung des unternehmensbezogenen Höchstbetrags.

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Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat den Stichtag für den Nachweis der Haltereigenschaft bei berücksichtigungsfähigen auf ein Güterverkehrsunternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge für die Förderprogramme „De-Minimis“ und „Weiterbildung“ geändert. Für Anträge in der Förderperiode 2018 ist der 1. Dezember 2017 maßgeblich. Antragsstart ist der 8. Januar (De-Minimis) beziehungsweise 15. Januar 2018 (Weiterbildung).
Das teilte jetzt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) mit. Für das Förderjahr 2017 war als Stichtag, der für die Berechnung des unternehmensbezogenen Höchstbetrags relevant ist, entweder der 15. September oder der 1. Dezember des Vorjahres wählbar. Als Nachweise erkennt das BAG sowohl eine Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) an. (ag)
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