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BAG-Maut-Schwerpunktkontrollen mit Fokus auf Gasfahrzeuge

17.06.2020 11:43 Uhr
Polizei, Kontrolle, Lkw
Außerhalb des Kontrollschwerpunktes wurden weitere elf Fahrzeuge beanstandet
© Foto: Uli Deck/dpa/picture-alliance

Erst ab einem bestimmten Mindesttankvolumen der Flüssigerdgas-Tanks sind Lkw von der Maut befreit. Nicht alle halten sich daran, wie Kontrollmaßnahmen des Bundesamts für Güterverkehr zeigen.

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Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat jüngst weitere umfangreiche Lkw-Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Der Fokus lag dabei auf Fahrzeugen, bei denen Flüssigerdgas als Energieträger zum Einsatz kommt. Die Kontrollen fanden am 10. Juni 2020 an verschiedenen Stellen rund um Frankfurt/Oder statt, wie das BAG berichtet. Von den insgesamt 29 ausgeleiteten Fahrzeugen wiesen zehn einen bivalenten Antrieb (Diesel/Erdgas) auf. Bei zwei dieser Fahrzeuge lagen die Voraussetzungen für eine Mautbefreiung nicht vor, sodass Bußgeldverfahren eingeleitet wurden und die entgangene Maut nacherhoben wurde.

Außerhalb des Kontrollschwerpunktes wurden weitere elf Fahrzeuge beanstandet. Die Ergebnisse der Kontrollaktion will das BAG laut eigener Aussage in seine weiteren Planungen einbeziehen, um noch gezielter gegen Verstöße vorzugehen.

Hintergrundinformationen zu den Kontrollen

Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge sind seit dem 1. Januar 2019 von der Mautpflicht befreit. Der Antrieb muss entweder mit NG (Natural Gas), CNG (Compressed Natural Gas) oder LNG (Liquefied Natural Gas) erfolgen. Nicht befreit ist der Antrieb mit LPG (Liquefied Petroleum Gas). Ab dem 1. Oktober 2019 profitieren bivalente Erdgas-Fahrzeuge nur noch dann von der Mautbefreiung, wenn ein Mindesttankvolumen der Erdgas-Tanks (ein großer oder mehrere kleine addiert) von 300 Litern oder bei LNG von 115 Kilogramm nachgewiesen wird. Bei Nachweis dieses Mindesttankvolumens gilt die – im Einzelfall vom BAG widerlegbare – Vermutung, dass der Erdgasanteil im Regelbetrieb des Fahrzeugs deutlich überwiegt. (ja)

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