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BAG-Förderverfahren: Zügige Vorlage der Nachweise für 2019

02.12.2019 15:40 Uhr
BAG-Förderverfahren: Zügige Vorlage der Nachweise für 2019
Bewilligte Fördermittel sollen noch in diesem Jahr ausgezahlt werden und somit nicht den Fördertopf im Haushaltsjahr 2020 belasten
© Foto: Bernd Thissen/dpa/picture-alliance

Der Bundeshaushalt 2020 soll nicht durch offene Fördergeldansprüche belastet werden, das ist der Wunsch des Bundesamts für Güterverkehr. Deshalb fordert das Amt Unternehmen auf, bestehende Ansprüche zeitnah einzureichen.

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Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) will, dass antragstellende Unternehmen noch bis Jahresende 2019 die Verwendungsnachweise für ihre beantragten Fördergelder einreichen. In der diesbezüglichen Meldung des Bundesverbands Spedition und Logistik heißt es: Damit sollen die bewilligten Fördermittel der Förderperiode 2019 noch in diesem Jahr ausgezahlt werden und nicht den Fördertopf im Haushaltsjahr 2020 belasten. Auszahlungen von Mitteln für die Förderperiode 2019, die erst im Jahr 2020 abfließen, mindern den Topf für Fördermittel im Haushaltsjahr 2020, so das BAG.

Das BAG versendet in den kommenden Tagen E-Mails an alle Unternehmen, die in der Förderperiode 2019 eine Zuwendung im Förderprogramm „De-minimis“ und/oder „Weiterbildung“ erhalten haben. Darin soll auf die bewilligte/n und noch nicht oder noch nicht vollständig abgerufene/n Zuwendung/en aufmerksam gemacht werden. (ja)

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