Im Oktober hatte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) an mehreren Tagen bundesweite Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Dabei galt das Augenmerk der Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit, daneben wurden insbesondere die Einhaltung der Kabotagebestimmungen kontrolliert und es fanden technische Unterwegskontrollen statt, so das BAG.
Im Rahmen von Kontrollaktionen am 3. und 4. Oktober wurden insgesamt 388 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 353 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 179 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Es wurden laut BAG 55 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt und zwei Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Bei den 22 auf technische Mängel untersuchten Fahrzeugen wurden keine Verstöße festgestellt.
Am 12. und 13. Oktober wurden dann insgesamt 768 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 748 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 76 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 12 Fahrzeuge wurden von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 16 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wurden zwei Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug. Durch die TUK-Experten wurden fünf technische Mängel festgestellt.
Am 25. und 26. Oktober schließlich wurden insgesamt 464 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 448 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 72 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und von den TUK-Experten 34 Fahrzeuge auf technische Mängel geprüft. 24 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Es wurden zwei Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 35 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden durch die TUK-Experten drei Verstöße in Form von technischen Mängeln festgestellt.
An Sicherheitsleistungen wurden laut BAG während dieser Schwerpunktkontrollen im Oktober insgesamt 101.776 Euro vereinnahmt. (tb)