Berlin. Arbeitgeber und CDU-Politiker machen Front gegen eine starke Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2017. Gewerkschaften, SPD und Linke pochen hingegen darauf, die Möglichkeiten für eine Erhöhung breit auszunutzen. Damit spitzt sich drei Wochen vor der Ende Juni anstehenden Entscheidung in der Mindestlohn-Kommission der Streit um die künftige Höhe der Lohnuntergrenze zu.
Deutschlands Arbeitgeber sehen keinen Spielraum für mehr als die vorgeschriebene Anpassung der Lohnuntergrenze. „Es finden (...) in der Mindestlohn-Kommission keine Verhandlungen statt“, sagte nun Arbeitgebervertreter Reinhard Göhner den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Derzeit beträgt der Mindestlohn 8,50 Euro brutto pro Stunde.
Die Geschäftsordnung der Mindestlohn-Kommission sehe vor, dass sich die Anpassung nach der Entwicklung des Tarifindex des Statistischen Bundesamtes richtet, der die Lohnerhöhungen aller Branchen von Anfang 2015 bis Juni 2016 berücksichtigt, sagte Göhner. Das ist eine offizielle Prozentangabe über die Steigerung der Tariflöhne. Davon könne die Kommission lediglich bei besonderen Umständen mit Zweidrittelmehrheit abweichen.
Strittig ist, ob die jüngsten Tarifabschlüsse für die Metall- und Elektroindustrie sowie für den öffentlichen Dienst bei der Festlegung berücksichtigt werden sollen. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Donnerstag in Berlin: „Die Gewerkschaften erwarten, dass die Tarifverträge, die bereits abgeschlossen wurden und dieses Jahr zur Wirkung kommen, mit in die Berechnung kommen.“ Es könne nicht sein, dass die Erhöhung nur deswegen nicht besser ausfalle, weil die Auszahlung der Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst sich verzögere.
Finden diese Tarifabschlüsse, die bis Juni aber noch nicht wirken, noch Berücksichtigung, würde die Mindestlohn-Erhöhung ab 2017 voraussichtlich deutlicher ausfallen. Obwohl die endgültigen Daten des Tarifindex bislang nicht vorliegen, zeichnet sich derzeit ab, dass der gesetzliche Mindestlohn vom nächsten Jahr an um ungefähr 30 Cent pro Stunde steigen wird. Die Lohnuntergrenze läge dann bei etwa 8,80 Euro. Die nächste Anpassung wäre 2019. (dpa/ag)