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Altmaier will Rechte der Postkunden stärken

01.08.2019 13:21 Uhr
Die Zahl der Beschwerden über die Post steigt. Nun soll eine Reform des Postgesetzes die Rechte der Verbraucher stärken

Briefe oder Pakete werden nicht zugestellt, gehen verloren oder kommen erst nach Tagen an: Die Zahl der Beschwerden über Post- und Paketdienste nimmt zu. Das Wirtschaftsministerium zieht Konsequenzen.

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Berlin. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will mit einer Reform des Postgesetzes die Rechte von Verbrauchern stärken. Geplant sind zum Beispiel effektivere Beschwerdeverfahren, etwa wenn Briefe oder Pakete nicht zugestellt werden. Im Briefmarkt soll es mehr Wettbewerb geben. Das sehen Eckpunkte für eine Überarbeitung des Postgesetzes vor, die das Ministerium am Donnerstag vorlegte. 

Außerdem soll die Bundesnetzagentur mehr Befugnisse erhalten. Die Teilnahme an Schlichtungsverfahren soll verbindlich werden, dies zielt vor allem auf die Deutsche Post. Bei Verstößen gegen Qualitätsvorgaben sollen Bußgelder drohen. Das Wirtschaftsministerium prüft auch, ob die Post künftig noch an sechs Tagen in der Woche Briefe zustellen muss - das EU-Recht verlangt nur eine Zustellung an fünf Tagen. 

Hintergrund der geplanten Reform sind auch sprunghaft gestiegene Beschwerden über Postdienstleister. Die Zahl der Beschwerden etwa wegen verspäteter Pakete, falsch zugestellter Briefe und langer Wartezeiten am Schalter hatte sich nach Angaben der Bundesnetzagentur 2018 im Vergleich zum Vorjahr auf rund 12.500 mehr als verdoppelt.

Mehr Rechte für Verbraucher 

Verbraucher sollen mehr Rechte bekommen, wenn sie Ärger mit Post- oder Paketdiensten haben - unabhängig davon, ob sie Absender oder Empfänger einer Sendung sind. Als denkbar gilt etwa, dass es klare Vorgaben für die Unternehmen gibt, wie und wie lange sie tagsüber erreichbar sind und bis wann sie auf Beschwerden reagieren müssen. Eine erhebliche Wirkung zeigen könnte auch die Verpflichtung, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 

Altmaier sagte zudem, das Ministerium wolle sicherstellen, dass auch in Zeiten der Digitalisierung weiterhin eine gute Versorgung mit Postdienstleistungen in den Städten und auf dem Land gewährleistet sei. Die Reform sieht vor, dass die Post künftig an die Bundesnetzagentur melden muss, wenn sie eine Filiale oder einen Briefkasten dicht machen will. Die Behörde könnte das dann aus bestimmten Gründen verbieten. 

Bei der Reform geht es nicht um Änderungen bei den Portogebühren. Seit dem 1. Juli kostet ein Standardbrief 80 Cent und damit 10 Cent mehr als zuvor. Auch andere Sendungsarten wurden teurer. Die Erhöhung war umstritten. (dpa)

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