Brüssel. Die elf Airlines, die durch die Entscheidung der Europäischen Kommission zu einer Geldbuße von insgesamt fast 800 Millionen Euro wegen Preisabsprachen verpflichtet wurden, droht nun womöglich eine Welle privater Schadensersatzklagen. Darauf weist die EU-Kommission in einer Mitteilung eigens hin: „Personen oder Unternehmen, die von den wettbewerbswidrigen Verhalten der Airlines betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadenersatz klagen", heißt es in der Mitteilung. Das European Shippers Council (ESC) das die verladende Industrie vertritt, teilte heute in einer Pressemitteilung mit, dass nach der EU-Entscheidung über das rechtswidrige Verhalten der Airlines in Europa bereits hunderte Verlader in Verhandlung mit Rechtanwaltsbüros stehen um ihre Interessen vor Gericht zu bringen. In Großbritannien und den Niederlanden wurden laut ESC bereits Prozesse vor Gericht angestrengt.
„Ich erwarte, dass noch mehr Verlader sich solchen Klagen anschließen werden", teilte die ESC-Generalsekretärin Nicolette van der Jagt mit. Von solchen Klagen könnte auch Lufthansa Cargo betroffen sein, obwohl das Unternehmen von der EU-Kommission aufgrund der Kronzeugenregelung von Bußgeldzahlungen ausgenommen wurde. In Großbritannien und den Niederlanden laufen die Verfahren über so genannte Prozessfinanzierungsgesellschaften, die als juristische Person die Interessen der geschädigten Unternehmen vertreten und für die anfallenden Gerichtskosten aufkommen. Im Gegenzug erhalten die Gesellschaften eine Provision im Erfolgsfall. Eine niederländische Prozessfinanzierungsgesellschaft schätzt das Volumen der Ansprüche auf zehn Prozent der Gesamtausgaben für in Europa gebuchte internationale Luftfrachtdienste in den Kalenderjahren 2000 bis 2006. (diwi)